Freiwillig gesetzlich Versicherte nicht bis an ihr Lebensende geschröpft

15.8.2018 – Auch freiwillig Krankenversicherte kommen in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mehr als 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Die Rendite von Kapitalanlageprodukten wird dann nicht vermindert, weil darauf gar keine Beiträge anfallen. Die Aussage, dass freiwillig gesetzlich Versicherte bis an ihr Lebensende geschröpft werden, ist deshalb falsch.

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Karl Eberhardt

Versicherungsberater@t-online.de

zum Leserbrief: „Renditemindernder Schritt in die GKV”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Senioren · Versicherungsberater · Zinsen
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