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Mit etwas „Glück” zahlt man sogar doppelt

15.8.2018 – Nicht nur die Rendite wird beim freiwilig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten um rund 17 Prozent vermindert. Auch der reine Kapitalrückfluss, zum Beispiel bei der Direktversicherung, oder der volle Kapitalverzehr bei der privaten – nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuerten – Leibrente genauso wie bei der Betriebsrente etwa aus Entgeltumwandlungs-Versicherungen oder einer Rürup-Rentenversicherung werden mit rund 17 Prozent belastet.

Darauf, dass gegebenenfalls nur ein Teil der Zahlungen zu versteuern ist – wie je nach Rentenbeginn etwa 17 Prozent Ertragsanteil bei der privaten Leibrente – kommt es für die Belastung mit Sozialabgaben überhaupt nicht an. So kann die gesamte Rendite und sogar noch mehr völlig ganz vernichtet werden.

Mit etwas „Glück” zahlt man sogar doppelt: Wer etwa den bereits mit freiwilligen GKV- und Pflege-Beiträgen voll belasteten Veräußerungsgewinn oder die Ablaufleistung einer Direktversicherung später in eine private Leibrente einzahlt, darf aus dieser in voller Höhe weitere Sozialbeiträge abführen. Besser dann, die Veräußerung erfolgt gleich gegen Leibrentenzusage oder es wird unmittelbar das Rentenwahlrecht bei der Direktversicherung ausgeübt.

Immerhin: Wer mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Berufslebens auch freiwillig GKV-versichert war, hat mit Rentenbeginn die Aussicht auf Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), womit die weit günstigere Beitragsbemessung für Pflichtversicherte ab dann gilt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Renditemindernder Schritt in die GKV”.

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