Erste Tarifrunde für angestellten Außendienst der Versicherer scheitert

18.3.2026 – Die erste Tarifrunde für einen neuen Vertrag im angestellten Außendienst der Versicherer blieb ohne Ergebnis. Der Arbeitgeberverband bot innerhalb von 36 Monaten rund 9,5 Prozent mehr Lohn an – die Gewerkschaften hingegen bestehen auf einer Laufzeit von nur zwölf Monaten.

Aktuell wird ein neuer Tarifvertrag für die rund 32.000 Beschäftigten im angestellten Außendienst der privaten Versicherungswirtschaft ausgehandelt. Eine erste Verhandlungsrunde am Montag in Wuppertal ist gescheitert, wie die Beteiligten bestätigt haben. Der bisher gültige Vertrag (VersicherungsJournal 5.12.2022) war Ende Februar ausgelaufen.

Auf der Arbeitgeberseite verhandelt der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV). Die Arbeitnehmer werden vertreten durch die Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sowie den Deutschen Bankangestellten-Verband e.V. (DBV) – Gewerkschaft der Finanzdienstleister.

Manteltarifvertrag regelt Vergütung für Außendienst individuell

Konkret geht es um Teil III des Manteltarifvertrags (MTV) für die Versicherungswirtschaft (PDF, 322 KB), der eigenständige Regelungen für den Außendienst enthält. Dieser wird unabhängig vom Innendienst ausgehandelt – auch wenn bestimmte Rahmenvereinbarungen grundsätzlich für Innen- und Außendienst gleichermaßen gelten.

Darin ist auch die Vergütung geregelt. Für Außendienstmitarbeiter setzt sich diese aus einem garantierten Mindesteinkommen und verdienten Provisionen zusammen. Auf das Mindesteinkommen werden die Provisionen angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gilt ein Einkommensanteil von aktuell rund 575 Euro, der nicht mit Provisionen verrechnet werden darf.

Zusätzlich erhalten bestimmte Mitarbeiter eine Sozialzulage, etwa wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben, sowie eine jährliche Sonderzahlung, deren Höhe vom Durchschnittseinkommen und der Unternehmenszugehörigkeit abhängt.

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Das Angebot des Arbeitgeberverbands

Der Arbeitgeberverband hat ein erstes Angebot für die Erhöhung des Mindesteinkommens unterbreitet. Demnach soll der Tarifvertrag insgesamt 36 Monate laufen. In dieser Zeit sind drei gestaffelte Lohnerhöhungen vorgesehen, die jeweils zum November des Jahres wirksam werden. Die Höhe der Anpassung hängt von der Gehaltsstufe und der Art der Tätigkeit ab:

  • Akquirierender Werbeaußendienst, Stufe I (erste zwei Jahre Unternehmenszugehörigkeit): Die Löhne sollen im November 2026 um 4,50 Prozent, im November 2027 um 2,99 Prozent und im November 2028 um 2,01 Prozent steigen.
  • Akquirierender Werbeaußendienst, Stufe II (ab zwei Jahre Unternehmenszugehörigkeit): Hier sind Erhöhungen von 4,49 Prozent im November 2026, 2,98 Prozent im November 2027 und 2,01 Prozent im November 2028 vorgesehen.
  • Organisierender Werbeaußendienst: Die Löhne sollen im November 2026 um 4,50 Prozent, im November 2027 um 3,01 Prozent und im November 2028 um 2,01 Prozent steigen.

Über die drei Jahre hinweg summiert sich die angebotene Lohnerhöhung auf 9,48 Prozent für den akquirierenden Außendienst der Stufe II, auf 9,50 Prozent für die Stufe I und auf 9,52 Prozent für den organisierenden Außendienst.

Verdi verlangt deutlich mehr

Die Forderungen von Verdi gehen deutlich über das Angebot des AGV hinaus. Die Gewerkschaft will die Laufzeit des Tarifvertrags auf ein Jahr begrenzen – und innerhalb dieses Zeitraums eine Erhöhung des Mindesteinkommens um zehn Prozent durchsetzen. Auch sollen die Versicherer eine unverrechenbare Einmalzahlung von 1.500 Euro leisten.

Die Verdi fordert darüber hinaus weitere Anpassungen an den tariflich geregelten Bestandteilen der Vergütung, zum Beispiel:

  • Der mit Provisionen unverrechenbare Einkommensteil für den organisierenden Außendienst soll um zehn Prozent auf 633 Euro steigen; diese Regelung soll künftig für den gesamten Werbeaußendienst gelten.
  • Der Provisionsausgleich bei Urlaub soll ebenfalls um zehn Prozent auf 407 Euro erhöht werden.
  • Die Höchstbeträge bei der Krankenbeihilfe sollen vollständig wegfallen.
  • Das Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Außendienst soll auf den gesamten Werbeaußendienst übertragen werden.
  • Für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen soll eine Verdienstausfallentschädigung gezahlt werden.

Die Gesamterhöhung von 9,5 Prozent klingt einigungsfähig – nicht aber die überlange Laufzeit.

Ute Beese, DBV

DBV fordert ebenfalls Laufzeit von zwölf Monaten

Die Forderungen des DBV weichen in Details von Verdi ab. So fordert die Bankgewerkschaft ebenfalls eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine deutliche Anhebung der Mindesteinkommen – konkret auf 2.570 Euro für neue Außendienstmitarbeiter und 2.480 Euro für Beschäftigte ab zwei Jahren Unternehmenszugehörigkeit, jeweils ab März 2026.

Mit diesen Erhöhungen sollen die Basisgehälter über den Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro (bald 14,60 Euro) pro Stunde steigen. Darüber hinaus soll das auf Provisionen unverrechenbare Mindesteinkommen um sieben Prozent erhöht und zusätzlich dynamisiert werden, damit es automatisch mit den Tariferhöhungen steigt. Darüber hinaus fordert der DBV:

  • Sonderzahlungen „Weihnachtsgeld“ und „Urlaubsgeld“ um jeweils sieben Prozent erhöhen,
  • Krankenzulage ab 1. März 2026 um sieben Prozent erhöhen,
  • Gehaltsfortzahlung im Urlaub um sieben Prozent anheben,
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens,
  • Umwandlungsmöglichkeiten von Sonderzahlungen in Freizeit.

Ute Beese, Verhandlungsführerin der DBV-Tarifkommission, spricht von einem „mageren ersten Angebot“ der Versicherer. „Die Gesamterhöhung von 9,5 Prozent klingt einigungsfähig – nicht aber die überlange Laufzeit von drei Jahren, die die Kolleginnen und Kollegen gerade am unteren Ende des Tarifbereichs materiell weiter abkoppelt von einem angemessenen Anschluss an die Branche“, so Beese.

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Außendienst · Mitarbeiter · Tarifvertrag
 
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