18.7.2025 – Der Vermittlerverband BVK hat nach Informationen des VersicherungsJournals eine Kaufland-Tochter abgemahnt. Hintergrund ist die neue Kooperation von Kaufland mit der DA Direkt. Auf der Webseite Kaufland-versicherung.de werde Kunden nicht klar kommuniziert – oder sie würden sogar bewusst irregeführt –, dass nicht der Direktversicherer selbst als Vermittler auftritt, sondern ein Drittunternehmen. Die genannten Unternehmen wollten den Vorgang nicht bestätigen.
Am Mittwoch meldete der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), dass er ein Handelsunternehmen wegen Irreführung der Verbraucher abgemahnt habe.
Anlass sei der Vertrieb von Haustier- und Zahnzusatzversicherungen. In dem Online-Buchungsprozess und in der Kommunikation werde dabei der falsche Eindruck erweckt, eine andere Gesellschaft sei Versicherungsvermittler.
Welches Unternehmen genau abgemahnt wurde, wollte der BVK auf Nachfrage nicht sagen. Doch wie mit dem Vorgang vertraute Personen dem VersicherungsJournal berichten, handelt es sich um eine Tochter des Handelskonzerns Kaufland, der zur Schwarz-Gruppe gehört – konkret um die KSTR-11 GmbH mit Sitz in Neckarsulm.
Zudem kursiert in Vermittlergruppen auf Facebook mittlerweile ein teilweise geschwärztes Dokument, das nach Angaben von Nutzern eine Kopie der BVK-Abmahnung zeigen soll. Die Echtheit konnte bislang nicht verifiziert werden.
Konkret geht es demnach um die Webseite Kaufland-versicherung.de, die seit dem 1. Juli 2025 online geschaltet ist. Dort vertreibt die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (DA Direkt), eine Tochtergesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland, in Kooperation mit Kaufland Hundekranken-, Katzenkranken- sowie eine Zahnzusatzversicherungen im Direktgeschäft (VersicherungsJournal 2.7.2025).
Doch wer vermittelt die Verträge eigentlich? Laut dem auf Facebook verbreiteten Dokument ist genau das der Kern des Streits. In dem Schreiben heißt es, im Impressum der Webseite werde die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG als Dienstleistungsanbieter genannt – was nahelege, dass der bekannte Versicherer auch als Vermittler auftrete.
Tatsächlich, so geht aus dem Dokument weiter hervor, erfahre ein Kunde erst in der Erstinformation bei Vertragsabschluss, dass nicht die DA Direkt, sondern die KSTR-11 als Vermittler fungiere. Diese Information sei für Verbraucher leicht zu übersehen.
Der „Durchschnittsverbraucher“ wisse meist nicht, was eine Erstinformation nach § 15 VersVermV sei, so wird in dem geschwärzten Schreiben bemängelt – zudem sei der Link dazu sehr klein und unauffällig platziert. Man könne den Vertrag auch abschließen, ohne dass die Erstinformation geöffnet werden müsse.
Darüber hinaus sei die Erstinformation sehr kryptisch gehalten. Das Wort „Versicherungsvermittler“ tauche erst auf der Mitte der Seite auf – und ohne weitere Erklärungen. Zusätzliche Verwirrung stifte, dass auf der zweiten Seite der Erstinformation behauptet werde, die Vermittlung erfolge durch „Kaufland“ – und nicht besagte KSTR-11.
Es liege demnach ein Verstoß gegen § 5 Absatz 1 UWG sowie gegen § 5 Absatz 2 Nummer 3 UWG vor, heißt es in der vermeintlichen Abmahnung. Eine Täuschung über die Identität sei grundsätzlich geeignet, „den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte“.
Das gelte erst recht vorliegend, „da der Verbraucher die KSTR-11 GmbH nicht kennt und die anonym klingende Firma zudem Misstrauen beim Durchschnittsverbraucher auslösen dürfte“, heißt es weiter.
Im Versicherungsvermittlerregister ist die GmbH unter der Registrierungsnummer D-PNRU-4I6V4-37 als „gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO“ eingetragen. Als Geschäftsführer sind laut Register Sara Maria Mirabella und Maximilian von Wietersheim benannt.
Beide besetzen gemeinsam verschiedene Führungspositionen innerhalb der Kaufland-Gruppe. So sind die 38-jährige Juristin Mirabella und der 34-jährige Wietersheim unter anderem:
Darüber hinaus wird in dem geschwärzten Schreiben bemängelt, dass der interessierte Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung auf Kaufland-versicherung.de keine Beratung erhalte – das hätten Testabschlüsse gezeigt. Eine Bedarfsanalyse finde nicht statt.
Die angezeigten Tarifoptionen würden zudem fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass es keine summenmäßigen Leistungsbeschränkungen innerhalb der Tarife gebe. Beim Premium-Plus-Paket der Zahnzusatzversicherung werde den Kunden demnach bei allen aufgeführten Leistungspunkten zunächst angezeigt, der Versicherer würde „100 Prozent“ übernehmen – ohne weitere Erläuterung.
Dass es derartige Leistungsbeschränkungen in den Tarifen gebe, erfahre der Versicherungsnehmer erst, wenn er entweder die Versicherungsbedingungen lese oder auf den Link „Alle Tarifdetails anzeigen“ klicke. Erst sehr spät, nämlich direkt vor Eingabe der Zahlungsdaten, werde der Verbraucher schließlich über Leistungsbeschränkungen informiert.
Dieses Vorgehen wird in dem geschwärzten Schreiben als „geradezu bösartig“ bezeichnet, da Leistungsobergrenzen eine „ganz wesentliche beratungsbedürftige Information“ bei Krankenzusatz-Tarifen seien. Deshalb sei eine Irreführung des Kunden anzunehmen. Im Gegensatz dazu würden die Buchungsstrecken anderer Versicherer und Vermittler Leistungsgrenzen „auf den ersten Blick“ anzeigen.
Weder die Zurich Gruppe Deutschland noch Kaufland wollten dem VersicherungsJournal bestätigen, dass sie von der Abmahnung des Vermittlerverbands wissen oder selbst betroffen sind. Eine Sprecherin der Kaufland Stiftung & Co. KG erklärte sogar, dass dem Unternehmen bislang keine entsprechende Abmahnung zugegangen sei.
„Da uns keine Abmahnung vorliegt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hierzu keine Stellung nehmen können. Sollten wir eine entsprechende Abmahnung erhalten, werden wir uns selbstverständlich dazu äußern, nachdem wir diese geprüft und bewertet haben“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme von Kaufland.
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