Haftungsfalle GWG: Viele Versicherungsmakler sind nur unzureichend vorbereitet

14.5.2025 – Das Geldwäschegesetz wird zwar von den meisten Versicherungsvermittlern bereits erfolgreich umgesetzt. Aber noch immer ist jeder Vierte unsicher, ob er die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich erfüllt. Das zeigt eine Umfrage des AfW-Bundesverbandes.

Wie setzen Versicherungsvermittler die Anforderungen des Geldwäschegesetzes um – und sind ihre Unternehmen mit den strengen Regeln überfordert? Diese Frage wird im 17. AfW-Vermittlerbarometer aufgegriffen. Für die Studie hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. im Oktober und November 2024 insgesamt 1.173 Vermittler online befragt.

Rund neun von zehn der Befragten verfügten über eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO, etwa 84 Prozent von ihnen arbeiteten im Maklerstatus. Zusätzlich hatten knapp sechs von zehn Befragten eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO.

Knapp jeder Vierte ist sich über GWG-Vorgaben unsicher

Das Ergebnis zeigt: Viele Vermittler setzen die Anforderungen des Geldwäschegesetzes bereits erfolgreich um. So beantworteten 65 Prozent der Teilnehmer die Frage „Ist Ihr Unternehmen GwG-konform aufgestellt?“ mit „Ja“.

Gleichzeitig besteht weiterhin erhebliche Unsicherheit. Fast jeder Vierte – konkret 24 Prozent – gab an, nicht sicher zu sein, ob das eigene Unternehmen die GwG-Vorgaben erfüllt. Weitere neun Prozent machten keine Angabe, lediglich zwei Prozent verneinten die Konformität explizit. Die Ergebnisse entsprechen in etwa denen des Vorjahres (VersicherungsJournal Medienspiegel 25.1.2024).

Unzureichendes Risikomanagement

„Die GwG-Pflichten sind umfassend: Vermittlerinnen und Vermittler müssen über ein Risikomanagement verfügen, interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, ihre Beschäftigten schulen sowie Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten beachten“, warnt der Verband im Pressetext.

Vor diesem Hintergrund sei es bedenklich, dass nur etwa ein Drittel der Befragten angibt, im eigenen Unternehmen eine schriftliche Risikoanalyse durchzuführen. 42 Prozent verzichten ausdrücklich darauf. Weitere 16 Prozent sind sich unsicher oder machten keine Angabe.

Umfrageergebnisse (Bild: AfW)
Zum Vergrößern Bild klicken. (Bild: AfW)

Welche Vermittler den GWG-Berichtspflichten unterliegen

Stark vereinfacht sind nur jene Versicherungsvermittler von den Berichtspflichten des Geldwäschegesetzes ausgenommen, die ausschließlich Sachversicherungen vermitteln. Zu den Verpflichteten zählen unter anderem Versicherungsvermittler nach § 59 VVG – sofern sie

  • Lebens- oder Unfallversicherungen vermitteln,
  • Darlehen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWG anbieten (zum Beispiel Konsumentenkredite) oder
  • Kapitalisierungsprodukte (Produkte mit Spar- oder Anlagecharakter).

Ausgenommen sind nach § 34d Absatz 6 oder 7 Nummer 1 GewO Vermittler, die ausschließlich im Auftrag eines oder – sofern keine Konkurrenz zwischen den Produkten besteht – mehrerer in Deutschland zugelassener Versicherungsunternehmen tätig sind.

Nach § 45 Absatz 1 GwG müssen sich alle Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 GwG spätestens seit dem 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Zentralstelle für Finanztransaktions-Untersuchungen registrieren. Dort sind auch Verdachtsmeldungen anzugeben (4.12.2023).

Verstöße gegen das GwG werden künftig noch konsequenter verfolgt. Wer die Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder.

Norman Wirth, AfW-Vorstand

AfW warnt vor verschärfter Aufsicht

Norman Wirth (Bild: Andreas Klingberg)
Norman Wirth (Bild: Andreas Klingberg)

Der AfW erwartet, dass die Bekämpfung von Geldwäsche unter der neuen Bundesregierung weiter verschärft wird.

„Die Bundesregierung hat die Optimierung des Transparenzregisters und der Verfahren zur Vermögensermittlung und -einziehung klar auf der Agenda. Verstöße gegen das GwG werden künftig noch konsequenter verfolgt“, erklärt Vorstand und Fachanwalt Norman Wirth.

Der Verband stellt auf seiner Webseite mehrere Arbeitshilfen bereit, die gemeinsam mit dem Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. erarbeitet wurden.

„Zögern Sie nicht. Anlasslose Kontrollen können jederzeit erfolgen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder“, mahnt Wirth zu einer schnellen Umsetzung des GWG.

WERBUNG

Leserbriefe zum Artikel:

Axel Götz - Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag wird einem das Leben errschwert. mehr ...

Klaus-Ferdinand Hummel - Der Staat nimmt sein Gesetz selbst nicht Ernst. mehr ...

 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
7.1.2019 – Wie und in welchen Bereichen sich die tägliche Arbeit von Versicherungsmaklern und Finanzanlagen-Vermittlern durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebs-Richtlinie verändert hat, hat der AfW in seinem aktuellen Vermittlerbarometer ermittelt. Einige Ergebnisse überraschen. (Bild: AfW) mehr ...
 
17.11.2017 – Jedes Jahr fragt der AfW seine Mitglieder und auch andere freie Versicherungs- und Finanzvermittler nach ihren Befindlichkeiten und Wünschen. Das aktuelle Vermittlerbarometer gibt einen Einblick in die Einkommenssituation, die Zukunftsaussichten und die Mediennutzung von unabhängigen Vermittlern. (Bild: AfW) mehr ...
 
8.4.2025 – Die Vermittlerbranche zeigt sich beim Gebrauch von KI-Tools eher zurückhaltend. Wenn, dann bleibt die Nutzung künstlicher Intelligenz nur bestimmten Bereichen vorbehalten. Das resultiert auch aus sensiblen Haftungsfragen, wie eine AfW-Umfrage zeigt. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
26.3.2025 – Was hält Vermittler eigentlich davon ab, Gewerbeversicherungen zu vermitteln? Eine AfW-Umfrage zeigt eine wachsende Kritik an den Anbietern, gerade im KMU-Bereich. Besonders fehlender Service und Support werden beklagt. (Bild: Wenig) mehr ...
 
14.2.2024 – Im aktuellen AfW-Vermittlerbarometer wurden die Teilnehmer danach befragt, wie ausführlich sie gegenüber ihren Kunden ihre Leistungen beschreiben, wie offen sie ihre Vergütungen darlegen und wie sie zu zusätzlichen Servicegebühren stehen. (Bild: AfW) mehr ...
 
1.2.2024 – Der Verband hat Ergebnisse zu seiner jährlichen Erhebung veröffentlicht. Im Fokus stehen dabei die Altersstruktur im unabhängigen Vertrieb und der durchschnittliche Wert von Maklerbeständen. Die Aussichten für eine erfolgreiche Ruhestands- und Nachfolgeplanung sind nicht rosig. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
WERBUNG