6.2.2026 – Die Forderung des GDV, die Beratungspflicht beim geplanten Standardprodukt der geförderten Altersvorsorge auszusetzen, stößt bei Vermittlerverbänden auf Ablehnung. Gerade bei langfristigen Verträgen, die eine wichtige Stütze für das Alter sein sollen, sei Beratung unerlässlich – so die einhellige Einschätzung der Verbände.
Am Mittwoch hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) auf seiner Jahresmedienkonferenz gefordert, beim geplanten Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge sowie bei der Frühstartrente die gesetzliche Beratungspflicht nach § 6 VVG für Versicherer und Vermittler auszusetzen (VersicherungsJournal 5.2.2026).
Zur Begründung verweist der Verband auf drohende Wettbewerbsnachteile gegenüber Onlinebrokern und Fondsgesellschaften. Diese vertreiben Altersvorsorgeprodukte ohne Versicherungsmantel und unterliegen keiner gesetzlichen Beratungspflicht. Der Vertriebsaufwand sei entsprechend geringer.
Je mehr Fragen Verbraucher im Direktvertrieb innerhalb der Onlinestrecke beantworten müssten und je umfangreicher der Prozess werde, desto häufiger brächen sie den Abschluss vorzeitig ab, befürchtet der GDV. Ziel müsse es daher sein, „praxistaugliche digitale Antragsstrecken anbieten zu können – auf den Websites der Versicherer und auf den Websites der Vermittler.“
Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand (…).
Michael H. Heinz, BVK

Doch die von GDV-Präsident Dr. Norbert Rollinger und GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen geäußerte Hoffnung, die Vermittler würden Verständnis für die Forderung aufbringen und diese sogar unterstützen, erfüllt sich nicht. Vermittlerverbände reagieren teils mit harschen Worten.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) wertet den Vorstoß des GDV in einer Stellungnahme als Versuch, „komplexe Vorsorgeprodukte ohne ausreichende Bedarfsermittlung, ohne Verantwortung und ohne Haftung in den Markt zu drücken“.
„Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Die Beratungspflicht sei keineswegs ein bürokratisches Hindernis, sondern ein wesentliches Schutzinstrument – gerade bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge, positioniert sich der Versicherungsmakler weiter.
Wenn der GDV Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern beklage, hätte er sich nach Auffassung des BVK dafür einsetzen sollen, die Beratungspflichten bei Standardprodukten im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums auf Broker und Fondsanbieter auszuweiten. „Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt“, so Heinz.
Der Vermittlerverband sieht den GDV in dieser Frage nicht als neutralen Interessenvertreter. Wer Beratung als Wettbewerbsnachteil darstelle, offenbare ein problematisches Verständnis von Verantwortung gegenüber Kunden und Gesellschaft.
Außerdem gefährde die Forderung nach einem Aus für die Beratungspflicht die berufliche Existenz zehntausender Vermittler, betont der Verband. Während diese strengen gesetzlichen Beratungs-, Dokumentations- und Haftungspflichten unterliegen und sich regelmäßig fortbilden müssen, sollen Versicherer nach Vorstellung des GDV künftig Produkte ohne Beratungspflicht vertreiben dürfen.
Es ist notwendig, dass auch bei der Wahl eines Standarddepots zwingend eine vorausgehende Beratung erfolgt.
Martin Klein, Votum
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Auch der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. sieht den Vorstoß der Versicherer kritisch. „Wir bedauern, dass sich der GDV dafür entschieden hat, sich dafür einzusetzen, versicherungsförmige Standardprodukte zukünftig auch im beratungsfreien Geschäft anbieten zu können“, teilt der geschäftsführende Vorstand Martin Klein dem VersicherungsJournal mit.
Bei der Entscheidung für ein geeignetes privates Altersvorsorgeprodukt handle es sich um eine Weichenstellung mit jahrzehntelanger, wenn nicht gar lebenslanger Auswirkung, gibt Klein zu bedenken.
Dies sei gerade nicht vergleichbar mit der Eröffnung eines beliebigen Anlagedepots bei einem Neobroker. „Anlagen, die in einem solchen Depot getätigt werden, sind bekanntlich jederzeit liquidierbar und werden in den überwiegenden Fällen gerade nicht ausschließlich für den Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen“, so der Jurist.
„Es wäre daher überzeugender, sich für den Wert der Beratung einzusetzen. Es ist notwendig, dass auch bei der Wahl eines Standarddepots zwingend eine vorausgehende Beratung erfolgt.“
Wenn man diese Beratung sodann digital abbilden möchte, sei dies eine Geschäftsentscheidung und möge für eine kleine Gruppe der Bevölkerung ein gewünschter Weg sein, argumentiert der Vorstand weiter. „Die Erfahrung unserer Mitgliedsunternehmen bestätigt jedoch, dass Menschen bei derart langfristigen Entscheidungen zuvor gern persönlichen Rat einholen“, sagt Klein.
Auch die neuen Produktwelten nach Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes seien tatsächlich nicht selbsterklärend.
„Zudem muss bei jedem Vorsorgenden abgewogen werden, ob diese Produktwelt der richtige Durchführungsweg ist und nicht etwa Angebote aus der betrieblichen Altersvorsorge oder aber eine Mischung mehrerer privater Altersvorsorgeoptionen die bessere Alternative darstellen. Hierfür ist die notwendige Beratung ein unverhandelbares Gut.“
Es sei zu befürchten, dass ohne ein solches Beratungsangebot die Durchdringungsquoten und die gewünschte Steigerung der privaten Altersvorsorge nicht eintreten werden, warnt Klein. Er hätte sich gewünscht, dass sich der GDV für eine faire Vergütung einsetzt, statt die Möglichkeit des beratungsfreien Vertriebs von Versicherungsprodukten zum Hauptziel des Reformgesetzes zu erklären.
Beratung in der Altersvorsorge muss Pflicht bleiben.
Norman Wirth, AfW

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., wurde vom VersicherungsJournal unterwegs telefonisch erreicht und konnte daher nur ein kurzes Statement abgeben. Doch auch er findet deutliche Worte.
„Die Forderung des GDV ist ein Offenbarungseid und eine Kapitulation. Ob er sich und den Vermittlern damit einen Gefallen tut, wage ich zu bezweifeln.
Beratung in der Altersvorsorge muss Pflicht bleiben – gerade bei langfristigen Verträgen, die für Jahrzehnte abgeschlossen werden“, so Wirth.
Der AfW werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass Beratung verpflichtend bleibt.
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