WERBUNG

Betriebliche Krankenversicherung: Worauf Vermittler achten müssen

23.9.2025 – Für Krankenzusatzpolicen, die Unternehmen für ihre Beschäftigten abschließen, gibt es noch keine rechtliche Grundlage. Daher müssen die Unternehmen die Rahmenbedingungen hierzu selbst festlegen. Auf welche Fallstricke es bei der Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung zu achten gilt, erläutert Uwe Jüttner vom Versicherungsmakler Aon gegenüber der Redaktion des VersicherungsJournal-Extrablatts.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gilt in größeren Unternehmen als Instrument zur Gesunderhaltung von Beschäftigten. Der Aufwand hierfür ist aber auch für kleinere Firmen gut zu stemmen. Das gilt sowohl für die Einführung und Verwaltung des Benefits als auch für den finanziellen Aufwand.

Wichtig ist es aber, vorab zu klären, welchen Bedarf das Unternehmen hat. Das kann eine Reduktion von krankheitsbedingten Fehlzeiten sein oder eine höhere Mitarbeiterbindung und -gewinnung.

Sinnvoll kann es zudem sein, die Bedürfnisse der Belegschaft per Befragung zu ermitteln. Danach wird zwischen dem Arbeitgeber und der Assekuranz ein Gruppenversicherungsvertrag geschlossen. Darin wird festgehalten, wer – alle Mitarbeiter oder nur eine bestimmte, objektive Gruppe – welche Leistungen erhält.

Arbeitgeber können Tarif unter eigenem Namen anbieten

Mit Beginn der bKV werden die Mitarbeiter dann von den Unternehmen angemeldet, intern wird eine Lohnart angelegt. Die Beitragszahlung erfolgt monatlich und in der Regel im Lastschriftverfahren.

Vielfach wird eine komplette digitale Abwicklung der bKV vom Arbeitgeber über den Vermittler bis zum Arbeitnehmer angeboten. Zudem können Arbeitgeber teilweise die bKV-Tarife unter eigenem Namen anbieten.

Die laufende Abwicklung sieht nur noch die An- und Abmeldung neuer oder ausscheidender Mitarbeiter vor. Rechnungen über Gesundheitsleistungen können die Mitarbeiter meist komfortabel über eine App einreichen.

Rechtssichere Betriebsordnung zum bKV-Anspruch

Uwe Jüttner (Bild: Aon)
Uwe Jüttner (Bild: Aon)

Der Münchener Verein bietet beispielsweise nach eigenen Angaben nicht nur eine volldigitale Angebots-, Antrags- und Vertragsverwaltungsstrecke, sondern auch umfassende Unterstützung bei der Einrichtung einer rechtssicheren Betriebsordnung zu bKV.

Dieses Regelwerk ist sehr wichtig. Tatsächlich gibt es für die bKV im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch keine rechtliche Grundlage. Demzufolge müssen die Unternehmen die Rahmenbedingungen selbst regeln.

Wie das konkret zu bewerkstelligen ist, erläutert Uwe Jüttner, Experte für Gesundheitsschutz bei der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH: „Da Änderungen von Leistungszusagen oder die Kündigung einer bKV grundsätzlich nur auf die gleiche Art und Weise zulässig sind, wie sie ursprünglich zugesagt wurde, bietet sich hier eine Versorgungsordnung an.“ Jüttner weiter: „Oder – falls ein Betriebsrat vorhanden ist – eine Betriebsvereinbarung.“

Inhaltlich müssen der anspruchsberechtigte Personenkreis, die Leistungsinhalte sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge geregelt werden. Zudem gilt es, eine klare Vereinbarung zu treffen, wie die Verpflichtung als Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern widerrufen werden kann.

Lesetipp: Extrablatt „Betriebliche Krankenversicherung“

VersicherungsJournal Extrablatt Cover

Dieser Artikel ist ein Auszug eines Artikels aus dem aktuellen VersicherungsJournal Extrablatt 3|2025 mit dem Titel „Betriebliche Krankenversicherung – Wie Vermittler vom bKV-Boom profitieren“.

Das Heft ist im Inlandsbezug kostenfrei. Seit dem 25. August steht das Extrablatt als E-Paper (PDF, 4,1 MB) unter diesem Link zum Herunterladen zur Verfügung.

Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals werden bevorzugt bedient und können rund eine Woche früher auf die neue Ausgabe im PDF-Format zugreifen.

Das nächste Heft mit dem Titel „Zielgruppe Senioren – Wachstumschancen mit reifen Kunden“ erscheint am 27. Oktober. Wer das Extrablatt noch nicht abonniert hat, kann die zukünftigen Ausgaben zur Lieferung im Inland hier kostenfrei bestellen.

WERBUNG
 
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
16.9.2025 – Der PKV-Verband meldete für 2024 einen enormen Zuwachs in der bKV. In diesem Jahr entwickeln sich die Neuabschlüsse bei den Anbietern sehr unterschiedlich. Das zeigt eine Umfrage für das VersicherungsJournal-Extrablatt. (Bild: Wichert) mehr ...
 
6.6.2023 – Zum Markteintritt setzen die Macher auf drei verschiedene Angebote, die Fachkräfte an den aufsteigenden Wirtschaftsbereich binden sollen. Wer hinter der Neugründung steht und welche drei Produktgeber mit an Bord sind. (Bild: Mehrwert) mehr ...
 
28.8.2015 – Wearables, wie Fitnessarmbänder oder die Apple-Watch, begeistern Verbraucher. Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) springt die PKV auf diesen Trend auf. Vermittler sehen Chancen. Doch das junge Geschäft birgt auch Tücken – zum Teil haftungsrelevante. (Bild: Brüss) mehr ...
 
28.4.2025 – PRAXISWISSEN: Keiner Sparte in der deutschen Versicherungslandschaft wird derzeit eine solche Erfolgsstory nachgesagt wie der bKV. Vermittler sollten es sich nicht leisten, diesen Umsatzbringer links liegen zu lassen, auch wenn es Versicherungsberater gibt, die Bedenken äußern. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
21.11.2022 – In diesem Jahr ist der Krankenversicherer in ein neues Geschäftsfeld eingestiegen. Jetzt steht bei der Süddeutschen die Rückbesinnung auf die Kernkompetenz der Sparte auf der Agenda. (Bild: Thomas Bernhardt) mehr ...
 
29.10.2021 – Zielgruppenansprache ist nach Einschätzung von Experten bei der Vermittlung von biometrischen Versicherungen sinnvoll. Auf der DKM zeigten Allianz und LV 1871, welche Vorteile dieser Ansatz für Kunden wie auch Versicherungsvermittler bringt. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
28.10.2020 – Die betriebliche Altersvorsorge leidet nicht überall unter der Corona-Krise, wie auf der DKM deutlich wurde. Bestimmte Branchen scheinen für Vermittler besonders attraktiv zu sein. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...