26.3.2026 – Die Änderungen bei der Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge werden von Branchen- und Vermittlerverbänden teils positiv und teils sehr kritisch bewertet. Während die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige sowie die höheren Zulagen auf Zustimmung stoßen, wird der Staat als Wettbewerber durchweg abgelehnt und als Tabubruch verurteilt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion haben am Dienstag Änderungen beim Gesetzesentwurf für eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge bekanntgegeben (VersicherungsJournal 24.3.2026). Am Freitag soll der Bundestag das Gesetz beschließen, auch die Zustimmung des Bundesrates ist noch erforderlich.
Geplant ist, auch Selbstständigen ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot zu ermöglichen. Zudem soll ein öffentlicher Träger das Standarddepot anbieten dürfen und der Kostendeckel hierfür wurde deutlich verschärft: Die jährliche Renditeminderung durch Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit darf nur noch maximal 1,0 Prozent betragen. Die Förderung wurde angehoben.
Zu diesen Neuerungen haben sich bis Mittwoch mehrere Verbände der Versicherungs-, Finanz- und Vermittlerbranche positioniert:

Alle genannten Verbände begrüßen es, dass die staatliche Förderung des Vorsorgedepots nun auch Selbstständigen offenstehen soll. Nach den ursprünglichen Plänen sollte die Förderung auf gesetzlich Rentenversicherte beziehungsweise abhängig Beschäftigte beschränkt bleiben – ähnlich wie bei der Riester-Rente.
BVK-Präsident Michael H. Heinz hebt hervor, dass damit eine langjährige Forderung des Verbandes aufgegriffen wird. Gerade viele der rund 1,8 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland würden oft nicht ausreichend für das Alter vorsorgen oder nicht in der Lage dazu sein, betont Heinz.
Auch der AfW-Bundesverband sieht dies als „überfälliges Signal der Anerkennung ihrer wirtschaftlichen Leistung und einen wichtigen Beitrag zur Schließung von Vorsorgelücken“.
Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbands, ergänzt: „Die Öffnung der Förderung für Selbstständige adressiert eine zentrale Schwachstelle des bisherigen Systems. Nachdem diese Gruppe bereits bei der Aktivrente unberücksichtigt geblieben ist, wäre ein erneuter Ausschluss nicht akzeptabel gewesen“, so Klein. Er bezeichnet die Einbeziehung von Selbstständigen folglich als „notwendigen Schritt“.
Das könnte für alle interessierten Vorsorgesparer zu einem echten Booster werden.
Michael H. Heinz, BVK
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Ebenfalls positiv bewerten alle Verbände, dass die Regierungsparteien die Förderung der Depots deutlich erhöhen wollen. Die Grundzulage steigt von 30 auf 50 Cent pro eingezahltem Euro – bis zu maximal 360 Euro Beitrag pro Jahr. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro gibt es zusätzlich 25 Cent. Familien erhalten darüber hinaus 300 Euro pro Kind und Jahr.
„Diese Maßnahmen erleichtern insbesondere Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erheblich. Das Fördersystem wird damit insgesamt einfacher, transparenter und stärker an der individuellen Sparleistung ausgerichtet“, so der Votum-Verband.
Gleichwohl bemängelt Votum, dass die Höhe der Kinderzulage seit bald 20 Jahren unverändert sei. „Angesichts eines Anstiegs des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf inzwischen 13,90 Euro ist eine dynamische Anpassung der Förderhöhe überfällig. Seit ihrer Einführung im Jahre 2008 hat diese angesichts der Inflation real enorm an Wirkung verloren“, so Klein.
BVK-Präsident Heinz verweist darauf, dass die Förderung zukünftig deutlich höher ausfalle als bei der Riester-Rente, die mit nur 175 Euro jährlich gefördert wurde. „Das könnte für alle interessierten Vorsorgesparer zu einem echten Booster werden, zumal noch Kinderzulagen von 300 Euro je Kind bei einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 25 Euro hinzukommen“, so Heinz.
Wenn die Verwaltung und der Vertrieb mit Steuergeldern quersubventioniert werden, ist ein fairer Wettbewerb mit privaten Angeboten nicht möglich.
Thomas Richter, BVI

Die Ablehnung des Staates als Anbieter des Standardprodukts ist unter den Verbänden ebenfalls ausgeprägt. Aus ihren Stellungnahmen geht hervor, dass sich ein staatliches Standardprodukt auf fragwürdige Weise Wettbewerbsvorteile verschaffen könnte – etwa durch regulatorische Vorgaben oder Kostenvorteile infolge staatlicher Querfinanzierung.
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sagt hierzu: „Deutschland hätte mit der Reform international den Anschluss schaffen können, wenn nicht der Staat im privaten Markt mitmischen würde. Das ist international völlig unüblich. Denn wenn die Verwaltung und der Vertrieb mit Steuergeldern quersubventioniert werden, ist ein fairer Wettbewerb mit privaten Angeboten nicht möglich.“
Weite Teile der deutschen Politik tun sich offensichtlich schwer mit der Marktwirtschaft, so Richter weiter. Zwar haben Länder wie Schweden und Norwegen staatlich verwaltete Fonds oder kapitalgedeckte Komponenten in ihren Rentensystemen – in beiden Fällen handelt es sich jedoch um Elemente der gesetzlichen Altersvorsorge, nicht um eine staatliche Lösung im privaten Vorsorgemarkt.
Aus Sicht des GDV wirft das Konstrukt des Staates als Marktakteur grundlegende ordnungspolitische Fragen auf. Der Staat wäre in der dritten Säule der Altersvorsorge gleichzeitig Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber. Ein solcher Zielkonflikt könne das Vertrauen in die private Vorsorge schwächen und den Wettbewerb verzerren.
Ein staatlich organisiertes Produkt könne im Markt faktisch zur Referenz werden, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen – unabhängig davon, ob es bessere Leistungen als private Anbieter bietet. „Die Reform braucht keinen Staatsfonds, um in der Breite zu wirken. Entscheidend sind einfache, verständliche Produkte und ein Rahmen, der echten Wettbewerb ermöglicht“, so Asmussen.
Mit dem Argument, dass man Kostenwettbewerb schaffen wolle, könnte der Staat in jeden privatwirtschaftlichen Sektor eindringen.
Martin Klein, Votum-Verband
Ähnlich bewerten auch AfW und BVK den neuen staatlichen Akteur als „ordnungspolitischen Systembruch“ beziehungsweise „ordnungspolitisch schweren Sündenfall“. Der Votum-Verband geht sogar noch weiter. Demnach könnte der Staat auch in anderen Wirtschaftszweigen zunehmend zum Konkurrenten auf Märkten werden, die er selbst reguliert:
„Mit dem Argument, dass man Kostenwettbewerb schaffen wollen würde, könnte der Staat in jeden privatwirtschaftlichen Sektor eindringen. In der aktuellen Situation stark steigender Kraftstoffpreise würden es die Bürger sicher begrüßen, wenn der Staat demnächst als mildtätiger Tankstellenbetreiber auftreten würde“, so Martin Klein.
Ein solcher Abschied von marktwirtschaftlichem Handeln sei „durch den Koalitionsvertrag nicht gedeckt und sollte zumindest in der Breite der CDU-Fraktion auf Widerstand stoßen“, gibt der Votum-Vorstand zu bedenken.
Wenn (…) wirtschaftliche Vergütungsmodelle faktisch ausgeschlossen werden, wird Vertrieb unmöglich gemacht.
Norman Wirth, AfW

Zu dem geplanten Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten beim Standardprodukt äußern sich in ihren Statements ausschließlich die drei Vermittlerverbände – erwartungsgemäß ablehnend.
Die vorgesehene Abkehr von bewährten Vergütungsstrukturen – insbesondere das faktische Verbot der Verteilung von Abschlusskosten über die Laufzeit – mache eine wirtschaftliche Beratung und Vermittlung dieser Produkte praktisch unmöglich, kritisiert der AfW. Damit werde der Vertrieb nicht nur erschwert, sondern strukturell verhindert.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Verbands, erklärt: „Nach all der intensiven Arbeit entsteht hier eine Reform, die in der Praxis nicht ankommen wird. Die höhere Förderung wird Mitnahmeeffekte erzeugen. Aber die Menschen, die tatsächlich Vorsorge brauchen, werden ohne Beratung und persönliche Ansprache nicht erreicht.“
„Wenn gleichzeitig wirtschaftliche Vergütungsmodelle faktisch ausgeschlossen werden, wird Vertrieb unmöglich gemacht“, positioniert sich Wirth weiter.
Laut BVK gefährdet ein pauschaler Kostendeckel von einem Prozent die Beratungsqualität in der privaten Altersvorsorge. Der Vertriebs- und Betreuungsaufwand sei gerade bei komplexen Altersvorsorgeprodukten hoch und eine qualifizierte, individuelle Beratung könne nicht zu Dumpingpreisen erbracht werden.
Sowohl der BVK als auch der Votum-Verband verweisen diesbezüglich auf das Scheitern des Pan-European Personal Pension Products (Pepp), das ebenfalls mit einem Kostendeckel von einem Prozent vertrieben werden musste. Bei Pepp ist aufgrund des geringen Verbreitungsgrades sogar eine Abschaffung des Kostendeckels im Gespräch (21.11.2025).
Der AfW kritisiert zudem scharf, wie wenig Zeit zwischen den eingebrachten Änderungsvorschlägen und der Abstimmung im Bundestag bleibt – drei Tage.
„Die Geschwindigkeit, mit der dieses Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben wird, spricht einer gründlichen parlamentarischen Befassung Hohn. Eine Reform dieser Tragweite im Eiltempo durch das Parlament zu bringen, erinnert in der Vorgehensweise an frühere Formen von Eilgesetzgebung. Das wird der Komplexität der Altersvorsorge nicht gerecht“, so Norman Wirth.
Die Verbände wollen sich dafür einsetzen, dass der Bundesrat die Kritik aufnimmt und noch entsprechende Korrekturen am Gesetz bewirkt.
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