Wie Beamte und Soldaten die Renten ihrer Partner stärken können

15.12.2025

Einige Beamte und Soldaten verschenken Renditechancen für die Altersvorsorge ihrer Partner, erklärt Götz-Albrecht von Foerster. Er führt eine Vertretung der Allianz-Gruppe am Auswärtigen Amt in Berlin und ist geschäftsführender Gesellschafter der Diplomaten.net New Media Service GmbH. Dieses Unternehmen betreibt ein Informationsportal für Personen, die international entsandt werden.

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Zu den online vermittelten Dienstleistungen des Internetangebots gehören Versicherungen für die spezielle Zielgruppe. Dazu zählen neben den üblichen Policen für Privathaushalte im Ausland sowie der Dienstunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung für Staatsdiener beispielsweise auch Unfallpolicen mit passivem Kriegsrisiko.

Ein Spezifikum der besonderen Versicherten ist der Ehepartnerzuschlag, mit dem die Altersvorsorge von mit ausreisenden Partnern im Auswärtigen Dienst und bei der Bundeswehr gefördert wird. Denn diese Menschen können im Ausland oft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dass Beitragslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.

Um diese zu schließen, können bis zu 18,6 Prozent des Grundgehalts als zweckgebundener Zuschlag in die Altersvorsorge des Ehepartners fließen. Zulässig sind Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) oder eine zertifizierte Basisrente.

„Der Ehepartnerzuschlag ist eine der attraktivsten staatlichen Förderungen, aber er muss aktiv beantragt und die Einzahlung muss korrekt gestaltet werden“, sagt von Foerster. „Angesichts der komplexen Regularien und der Notwendigkeit, den Zuschlag aktiv zu beantragen und richtig anzulegen, ist eine persönliche Beratung unbedingt erforderlich.“

 
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