Wichtige Schritte nach dem Tod eines Angehörigen

4.8.2025 – Wenn ein nahestehender Mensch verstirbt, sind die Angehörigen häufig emotional überfordert. Dennoch müssen sie innerhalb kurzer Zeit zahlreiche rechtliche und organisatorische Aufgaben erledigen. Versicherungsvermittler können hierzu unterstützend zur Seite stehen – mit Informationen zu den wichtigsten Schritten, Fristen und Pflichten, die im Todesfall zu berücksichtigen sind.

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Jedes Jahr versterben in Deutschland rund eine Million Menschen. Die Hinterbliebenen stehen zusätzlich zu ihrer Trauer meist auch vor einer erheblichen organisatorischen Herausforderung. Diese reichen von der Benachrichtigung eines Arztes bis hin zu Fristen bei Versicherungen und Behörden.

Sofortige Maßnahmen nach dem Todesfall

Welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Ableben erforderlich sind, hängt unter anderem vom Ort des Versterbens ab. Verstirbt eine Person zu Hause, muss umgehend ein Arzt – entweder der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst – verständigt werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt, aus, die unter anderem für alle weiteren amtlichen Schritte erforderlich ist.

Beim Ableben im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz wird in diesen Einrichtungen die Ausstellung des Totenscheins in der Regel durch das Personal organisiert. Die Angehörigen werden üblicherweise zeitnah informiert und in die weiteren Abläufe einbezogen.

Tritt der Tod im öffentlichen Raum ein, zum Beispiel bei einem Unfall, sind umgehend die Polizei und der Rettungsdienst zu benachrichtigen. Diese leiten alle erforderlichen Maßnahmen ein und informieren die Angehörigen.

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Was innerhalb der ersten drei Tage nach dem Ableben zu erledigen ist

Unabhängig vom Sterbeort sollte möglichst noch am Todestag ein Bestattungsinstitut beauftragt werden. Dieses übernimmt unter anderem die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle. Zudem sollten die Familie und die engsten Angehörigen informiert werden, um das weitere Vorgehen wie die Ausgestaltung der Beerdigung abzustimmen.

Spätestens drei Werktage nach dem Tod muss die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Dafür werden unter anderem die ärztliche Todesbescheinigung, der Personalausweis sowie Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde benötigt. Wenn vereinbart, kann das Bestattungsinstitut diesen Behördengang übernehmen.

Bestanden für den Verstorbenen Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen, müssen die Versicherer je nach in den Policen vorgegebenen Fristen innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Todesfall informiert werden. Für die Bearbeitung eines Leistungsanspruchs benötigen die Versicherer in der Regel die Sterbeurkunde, die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Originalversicherungspolice.

Vom Testament bis zum Mietvertrag

Falls der Verstorbene noch berufstätig war, ist der Arbeitgeber zeitnah zu informieren. Wer ein Testament eines Verstorbenen auffindet, muss dieses im Original gemäß § 2259 BGB unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Das zuständige Nachlassgericht ist beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen angesiedelt.

Bezog der Verstorbene bis zum Tod noch Leistungen von Institutionen wie dem Sozialamt, der Agentur für Arbeit oder einer gesetzlichen Renten- und/oder Pflegeversicherung und/oder nahm er einen Pflegedienst in Anspruch, sind diese zeitnah über den Todesfall zu informieren.

Ferner sollten bestehende Verträge des Verstorbenen wie Abonnements, Miet- und Versicherungsverträge überprüft und die entsprechenden Vertragspartner über dessen Ableben unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde informiert werden.

Unter anderem können Rundfunk-, Strom-, Internet-, Telefon- und/oder Mobilfunkverträge sowie Mitgliedschaften und Abonnements entweder zeitnah gekündigt oder, wenn gewünscht und möglich, von einer anderen Person übernommen werden.

Nicht jeder Versicherungsvertrag …

Versicherungspolicen können je nach Versicherungsart im Todesfall automatisch enden, eine gewisse Zeit weiter bestehen und/oder auf eine andere Person wie den hinterbliebenen Ehepartner umgeschrieben werden.

Zum Beispiel endet eine Hausratversicherung nicht unmittelbar mit dem Tod des Versicherungsnehmers (VN), sondern bleibt zunächst bestehen und kann weitergeführt werden. Der Vertrag endet dann entweder, wenn der Versicherer über die vollständige Haushaltsauflösung informiert wurde, oder spätestens, je nach Vertragsvereinbarung, meist zwei bis zwölf Monate nach dem Todesfall.

Übernimmt ein Erbe in dieser Zeit die Wohnung und nutzt sie wie zuvor der VN, kann die Police auf diesen umgeschrieben werden.

… endet mit dem Ableben

Eine Gebäudeversicherung geht im Todesfall auf die Erben über. Sie kann von den Erben fristgerecht zum Vertragsablauf gekündigt werden. Eine private (PKV) oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV) endet zum Todeszeitpunkt. War in der privaten Krankenversicherung jedoch nicht nur der Verstorbene, sondern auch eine andere Person versichert, kann diese den Vertrag gemäß § 207 VVG binnen zwei Monaten als neuen VN in der Regel übernehmen.

„Eine Familienhaftpflichtversicherung besteht bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags fort und kann dann vom Partner oder der Partnerin weitergeführt werden. Die Rechtsschutzversicherung läuft vorerst weiter, in der Regel bis zum Ende der Versicherungsperiode – vorausgesetzt, der Beitrag wird weiterhin bezahlt“, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. betont.

Mietwohnung oder Pflegeheim

Wohnte der Verstorbene in einer Mietwohnung, haften die Erben für die Mietverpflichtungen gesamtschuldnerisch. Allerdings gibt es in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht. Die Erben können einen Mietvertrag gemäß § 580 BGB innerhalb eines Monats mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen, nachdem sie Kenntnis darüber haben, dass der Angehörige – der Hauptmieter war – verstorben ist.

Bis zur Beendigung des Mietvertrages sind die Erben verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Sie müssen beispielsweise dafür sorgen, dass eine Mietwohnung weiterhin so geheizt wird, dass wasserführende Leitungen nicht einfrieren können.

Wenn der Verstorbene allein gelebt hat, sollte zudem zeitnah geregelt werden, wer sich übergangsweise um die Wohnung kümmert. Dazu gehört etwa, regelmäßig den Briefkasten zu leeren, verderbliche Lebensmittel aus dem Kühlschrank zu entfernen sowie Pflanzen zu versorgen. Sofern der Verstorbene Haustiere hatte, sollte man klären, wer sich zeitnah um diese kümmert und gegebenenfalls auch, wo sie dauerhaft unterkommen können.

Wohnte der Verstorbene bis zu seinem Ableben in einem Pflegeheim, endet der Pflegeheimvertrag in der Regel mit dem Sterbetag. In welchem Zeitrahmen dann das Zimmer/die Wohnung geräumt werden muss, ist im Pflegeheimvertrag ersichtlich. Manche Pflegeheime sehen hier nur eine Frist von zwei Tagen vor. Dies sollte unbedingt beachtet werden, um Nachforderungen des Pflegeheims für Einlagerungs- oder Räumungskosten zu verhindern.

Digitales Vermächtnis

Neben den materiellen und vertraglichen Belangen ist auch der digitale Nachlass zu regeln. Angehörige sollten sich Zugang zu den Onlinekonten des Verstorbenen verschaffen. Dazu zählen E-Mail-Konten und Profile in sozialen Netzwerken.

Diese können entweder gelöscht, in einen Gedenkzustand versetzt oder übernommen werden. Nach einem Urteil (III ZR 183/17) des Bundesgerichtshofes ist laut Bundesregierung der digitale Nachlass „wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Das heißt: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über“.

Gesetzliche Hinterbliebenenrente beantragen

Hinterlässt der Verstorbene einen Ehepartner und/oder unterhaltspflichtige Kinder, die einen eventuellen Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente wie eine gesetzliche Witwen-/Witwer-, eine Erziehungs- oder eine Waisenrente haben, ist diese zeitnah zu beantragen.

Der Rentenantrag kann beim jeweiligen Rentenversicherungsträger oder im Versicherungsamt der Gemeinde gestellt werden. Stellt man den Antrag später als zwölf Monate nach dem Sterbedatum, erfolgt die Zahlung der Hinterbliebenenrente erst ab Antragsmonat, also nicht rückwirkend. Informationen und Hilfe bei der Antragstellung bietet die Deutsche Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter 0800 1000 4800 an.

Checklisten zu Unterlagen und Fristen – Die wichtigsten Schritte, die Angehörige nach einem Todesfall erledigen müssen
  • Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen (sofort nach Todeseintritt).
  • Bestattungsinstitut beauftragen und Überführung organisieren (möglichst am Todestag).
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (innerhalb von drei Werktagen).
  • Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung informieren (innerhalb der vorgegebenen Frist, je nach Vertrag 24 bis 72 Stunden).
  • Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung und Sozialamt zeitnah benachrichtigen.
  • Testament im Original beim Nachlassgericht unverzüglich abgeben.
  • Verträge wie Versicherungen, Abonnements: Vertragspartner über Todesfall informieren und Verträge kündigen oder umschreiben lassen.
  • Zugang zu digitalen Konten regeln (E-Mail, Social Media, Onlinedienste).
  • Mietverhältnis oder Pflegeheimvertrag klären und gegebenenfalls kündigen – Pflegeheimplatz: persönliche Dinge des Verstorbenen fristgerecht räumen.
  • Hinterbliebenenrente oder Waisenrente beantragen (möglichst innerhalb von zwölf Monaten).

Wichtig zur Erledigung der Formalitäten

Grundsätzlich ist es zur schnellen Erledigung der Formalitäten wichtig, folgende Unterlagen zur Hand zu haben:

  • Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt),
  • Sterbeurkunde (wird vom Standesamt ausgestellt),
  • Personalausweis der verstorbenen Person,
  • Geburtsurkunde,
  • Heirats- oder Scheidungsurkunde oder, wenn der Verstorbene verwitwet war, die Sterbeurkunde des Ehepartners,
  • Versicherungspolicen wie Lebens-, Unfall- und/oder Sterbegeldversicherung,
  • Rentenversicherungsnummer,
  • Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte der GKV) oder Krankenversicherungsnummer der PKV,
  • letzter Rentenbescheid,
  • Kontoauszüge,
  • sonstige laufende Verträge wie Mietvertrag, Mitgliedschaften, Abonnements,
  • Testament oder Erbvertrag (gegebenenfalls mit Hinterlegungsschein, sofern dieser letzte Wille beim Amtsgericht (Nachlassgericht) in amtliche Verwahrung gegeben wurde),
  • Vollmachten wie Vorsorgevollmacht und Kontovollmacht.

Weitere Informationen, was zu beachten ist, wenn ein Angehöriger verstirbt, bietet der Webauftritt des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. Hier gibt es auch einen herunterladbaren Flyer mit dem Titel „Checkliste im Todesfall. Was ist zu tun?“.

 
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