Kein Versicherungsschutz nach Arbeitsunfall bei familiärer Hilfsleistung

9.4.2024 – Wer enge Verwandte bei Renovierungsarbeiten unterstützt, steht im Fall eines Unfalls nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. Mai 2023 entschieden (S 6 U 284/20).

Der Kläger hatte seinem Schwiegersohn bei Renovierungsarbeiten in dessen Haus geholfen. In dem Gebäude lebte dieser zusammen mit der Tochter des Helfers sowie dessen Enkelkind.

Arbeitsunfall?

Im Rahmen der Arbeiten erlitt der Schwiegervater einen Unfall. Wegen der dabei erlittenen erheblichen Verletzungen wollte er Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen.

Das begründete er damit, dass er für seinen Schwiegersohn als sogenannter Wie-Beschäftigter im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 SGV VII tätig geworden sei. Der Unfall sei daher als Arbeitsunfall anzuerkennen.

WERBUNG

Durch das verwandtschaftliche Verhältnis geprägt

Dieser Argumentation schlossen sich weder die Berufsgenossenschaft noch das schließlich mit dem Fall befasste Düsseldorfer Sozialgericht an. Beide Institutionen hielten die Forderung für unbegründet.

Nach Ansicht des Sozialgerichts sind die Grundsätze der Wie-Beschäftigung nur auf Personen anzuwenden, die in fremdnütziger Weise wie ein Beschäftigter tätig werden.

Dazu könnten zwar grundsätzlich auch Verwandtschafts-, Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste gehören. Das würde jedoch nicht in Fällen gelten, in denen eine zu einem Unfall führende Tätigkeit in ihrem Umfang sowie der Zeitdauer durch das verwandtschaftliche Verhältnis geprägt sei.

Als familiäre Gefälligkeit anzusehen

Die Tätigkeit des Klägers, bei der sich der Unfall ereignete, müsse als familiäre Gefälligkeit angesehen werden, die nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe. Denn gemäß § 1618 a BGB würden Eltern und Kinder in einem besonderen Pflichtverhältnis zueinander stehen.

Die Entscheidung des Düsseldorfer Sozialgerichts ist mittlerweile rechtskräftig.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Unfallversicherung
 
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
29.4.2024 – Ein Altenteiler, der regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes aushalf, war nach einem Zeckenbiss erkrankt. Für die Folgen nahm er die Berufsgenossenschaft in Anspruch. Doch die lehnte ab. Daher musste das Münchener Sozialgericht entscheiden. (Bild: Nicooografie, Pixabay-Inhaltslizenz) mehr ...
 
26.4.2024 – 2022 haben sich Kosten für die Versorgung Kranker, Verletzter und Pflegebedürftiger in Deutschland erneut erhöht und fast eine halbe Billion Euro erreicht. Die Ausgaben der gesetzlichen und die privaten Krankenversicherung wuchsen auf nur leicht unterschiedlichem Niveau an. (Bild: Schrift-Architekt de, CC BY-SA 2.0) mehr ...
 
18.4.2024 – Ein freiwillig versicherter Selbstständiger war einen Tag vor einem Fahrtraining für einen Kunden verunfallt. Ob er dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
8.4.2024 – PRAXISWISSEN: Bei Unfällen in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik beziehungsweise dem Weg dorthin besteht unter Umständen ein Leistungsanspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft. Allerdings müssen dazu einige Voraussetzungen erfüllt sein. (Bild: Weidegruen, CC BY 2.0) mehr ...
 
28.3.2024 – Eine Mutter hatte ihre Tochter ein Stück des Weges zur Grundschule begleitet. Von dort wollte sie zur Arbeit gehen und erlitt dabei einen schweren Unfall. Für die Folgen beanspruchte sie Leistungen der Berufsgenossenschaft. Ob zu Recht, musste ein Landessozialgericht entscheiden. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
28.3.2024 – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat erste Zahlen zum Arbeitsunfall- und Berufskrankheiten-Geschehen veröffentlicht. In beiderlei Hinsicht zeigten sich teils deutliche Corona-Nachwirkungen, wenn auch in unterschiedliche Richtungen. (Bild: DGUV) mehr ...
 
27.3.2024 – Ein Mann hatte einem Jagdpächter beim Zerlegen eines erlegten Hirsches geholfen. Dabei verletzte er sich schwer und forderte anschließend Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall landete vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
25.3.2024 – Die Heizung eines Hauses war ausgefallen. Sein Besitzer, der zu Hause arbeitete, wollte nach dem Rechten sehen. Dabei verletzte er sich schwer. Vor Gericht wurde geklärt, ob der Mann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
WERBUNG