Standardwerk zur Berufsunfähigkeit bleibt unverzichtbare Arbeitshilfe

27.1.2026 – Das Standardwerk von Kai-Jochen Neuhaus bietet auf über 1.200 Seiten vertrauenswürdige Informationen, ein fast 20 Seiten umfassendes Stichwortverzeichnis sowie praxisgerechte Checklisten, Beispiele und Muster. Die Themenpalette reicht vom Vertragsschluss über die vorvertragliche Anzeigepflicht und medizinische Besonderheiten bis hin zu Haftungsbesonderheiten von Vermittlern und konkreten Beratungsanlässen. Komplett überarbeitet wurden die Kapitel zu den medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit und den Sachverständigengutachten. Der Autor setzt sich zudem mit den Auswirkungen des „Cannabisgesetzes“ und den Spätfolgen von Covid-19-Erkrankungen auseinander.

Das dürften Suchmaschinen und künstliche Intelligenz (KI) auch in den nächsten Jahren nicht bieten: Über 1.200 Seiten vertrauenswürdige Informationen, ein fast 20 Seiten umfassendes Stichwortverzeichnis sowie praxisgerechte Checklisten, Beispiele und Muster. Das kann nur der Autor eines Standardwerks wie das zur „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammentragen.

Umfassende Aktualisierung und Erweiterung

Der Jurist Kai-Jochen Neuhaus schreibt in seinem Vorwort zur fünften Auflage, was ihn nach wie vor motiviert: die komplexe Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) umfassend, praxisorientiert, kritisch und verständlich darzustellen.

Zahlreiche neue Gerichtsurteile, die Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 2022 und aktuelle Trends wurden berücksichtigt. Der Gesamtumfang des Handbuchs ist dadurch um rund 20 Prozent gewachsen.

Die Themenpalette reicht vom Vertragsschluss über die vorvertragliche Anzeigepflicht und medizinische Besonderheiten bis zu problematischen Fragen wie „versicherter Beruf“, spezielle Haftungsbesonderheiten von Vermittlern oder „Gesundheitsdaten und Datenschutz“.

WERBUNG

Beispiel: konkrete Beratungsanlässe

Bei komplizierteren Produkten wie einer BU- oder einer Arbeitsausfallversicherung ist eine eingehende Beratung erforderlich. Hierzu bietet das Handbuch eine leicht verständliche Checkliste an. Bekannt sein sollte, dass Gründe in der Person bei besonders jungen oder alten, naiven oder geschäftlich unerfahrenen Interessenten vorliegen.

Nach einem Urteil aus dem Jahr 2024 kann sich eine Pflicht zum Zuraten ergeben, wenn sich der Versicherungsschutz quasi aufdrängt, zum Beispiel weil er absolut üblich ist oder aus objektiver Sicht eine besondere Gefährdungssituation vorliegt. Auch wenn der Vertrag eine spezielle Berufsklausel enthält, ist eine eingehende Beratung erforderlich.

Beispiel: der Begriff des Berufs

Kennzeichnend für einen Beruf im Sinne der BU-Versicherung ist eine echte, auf Dauer angelegte, dem Erwerb des Lebensunterhaltes dienende und nicht nur einmalige Tätigkeit. Dazu stellt der Autor fest: Für den Versicherer kommt es auf dies alles nicht entscheidend an.

Cover (Bild: C.H.Beck)

Dem einzelnen Unternehmen ist es freigestellt, was es als Beruf ansehen will und was nicht. So werden in der Praxis auch Schüler und Studenten versichert, wenn sie ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Auch können auch Hausfrauen und Hausmänner umworben werden, was allerdings rechtlich umstritten ist.

Was die fünfte Auflage Neues bietet

Komplett überarbeitet wurden die Kapitel zu den medizinischen Voraussetzungen der BU und Sachverständigengutachten mit vertieften Darstellungen bestimmter Erkrankungen (insbesondere psychischer Art) sowie zur Fertigung und Überprüfung von Gutachten. Ausführlicher sind die Ausführungen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Auswahl von Sachverständigen und zu leitliniengerechten Begutachtungen.

Der Autor setzt sich zudem mit den Auswirkungen des neuen „Cannabisgesetzes“ (2024) auf die Gefahrerheblichkeit und Gesundheitsfragen auseinander sowie mit der Vererbbarkeit von BU-Ansprüchen inklusive Spätfolgen von Covid-19-Erkrankungen (Long Covid).

Weitere praxisrelevante Themen sind die Befangenheit von Sachverständigen im Gerichtsverfahren, die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum unwirksamen rückwirkend befristeten Anerkenntnis des Versicherers und sogenannte Uno-Actu-Entscheidungen sowie die Untersuchungsverweigerung durch den Versicherten.

Lesetipp

Kai-Jochen Neuhaus: „Berufsunfähigkeitsversicherung“; ISBN 978-3-406-80964-4; fünfte, völlig neu bearbeitete Auflage 2025; 1.238 Seiten; Verlag C. H. Beck oHG, Hardcover (Leinen).

Das Buch ist erhältlich für 229,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) direkt bei Beck-shop.de unter diesem Link. Dort können auch ein Inhaltsverzeichnis und Leseproben aufgerufen werden.

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Coronavirus · Datenschutz · Künstliche Intelligenz · Strategie
 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
17.6.2021 – Die Versicherungswirtschaft scheint im Streit mit Corona-geschädigten Geschäftsleuten vor den Gerichten die Oberhand zu gewinnen. Deshalb rät der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler den Betroffenen zu einer geänderten Strategie. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
22.1.2021 – Der Streit um Leistungen wegen Corona beschäftigt weiterhin die Gerichte. Der GDV sieht die Rechtsposition der Versicherer überwiegend bestätigt. Rechtsanwälte widersprechen und beklagen die Strategie, negative „Leuchtturm-Entscheidungen“ zu verhindern. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
18.12.2025 – Wir erleben die größte Mediengeneration der Geschichte – und die Branche hat sie noch nicht verstanden. Was Marketing und Vertrieb jetzt tun müssen. Ein Beitrag von Robin Kiera. (Bild: privat) mehr ...
 
27.11.2025 – Weiterhin gibt es große Probleme in der Schadenregulierung, hieß es auf einer Tagung. So gebe es bei vielen Versicherern noch große Arbeitsrückstände. Besser laufe die Regulierung, wenn der Kunde einen Vermittler an seiner Seite weiß. Berichtet wurde auch über Betrugsmaschen in der PKV. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...
 
13.6.2025 – PRAXISWISSEN: Künstliche Intelligenz hat ihren Weg in die Versicherungswelt gefunden – nun kommt die Regulierung. Ab 2026 drohen bei Verstößen spürbare Sanktionen. So können Geldbußen von bis zu sieben Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. (Bild: Scheer IMC) mehr ...
 
11.3.2025 – Es vergeht kaum eine Woche, ohne dass ein Versicherungsmakler von einem größeren Wettbewerber aufgekauft wird. Vor allem Industrie- und Gewerbevermittler werden erfasst. Was die Hintergründe für diese Entwicklung sind und was sich die Aufkäufer davon versprechen. (Bild: Wenig) mehr ...