So niedrig ist die Hinterbliebenenrente für Eheleute und Geschiedene

29.9.2025 – Ende letzten Jahres hatten über 5,7 Millionen Eheleute und Geschiedene aufgrund des Ablebens ihres Ehepartners oder Ex-Ehepartners Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei den Witwen bei 793 Euro und bei den Witwern bei 439 Euro. Allerdings entfiel bei jedem zehnten Anspruchsberechtigten die Rentenauszahlung aufgrund der Anrechnung eigener Einkünfte. Dies zeigen aktuelle Statistiken der Deutschen Rentenversicherung.

Die Ehepartner der gesetzlich Rentenversicherten haben bei dessen Tod unter Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Geschiedene, die ein minderjähriges oder behindertes Kind erziehen, können im Todesfall des Ex-Partners Anspruch auf eine Erziehungsrente haben.

Wie aus den neuesten Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, hatten letztes Jahr über 5,72 Millionen Personen, konkret knapp 5,72 verwitwete Ehepartner sowie über 6.700 Geschiedene mit minderjährigen Kindern, Anspruch auf eine solche Hinterbliebenenrente.

Darunter waren 387.065 Neurentner. Von diesen waren 386.166 verwitwete Ehepartner und 899 Geschiedene mit minderjährigen Kindern.

Anspruch auf Hinterbliebenenrenten (Bild: Zwick)

Fast 571.400 Hinterbliebene hatten eine „Nullrente“

Im Vorjahr wurde in 571.370 Fällen (fast zehn Prozent), darunter 34.066 Neurentnern (neun Prozent), keine Hinterbliebenenrente ausbezahlt, obwohl alle Voraussetzungen für eine solche Rente erfüllt waren. Sie hatten neben der Hinterbliebenenrente anrechenbare Einkünfte, die so weit über dem gesetzlich festgelegten Freibetrag lagen, dass die Rente auf null gekürzt wurde.

Dementsprechend hatten bei den Bestandsrentnern 137.529 Witwen, 433.721 Witwer und 120 Geschiedene mit minderjährigen Kindern eine solche „Nullrente“. Davon waren 8.216 Witwen, 25.831 Witwer und 19 Ex-Partner mit Kindern Neurentner.

WERBUNG

677.600 Bezieher einer Hinterbliebenenrente hatten keine sonstigen Einkünfte

Die DRV-Statistik belegt ferner, dass 677.621 Bestandsrentner, davon 654.549 Witwen, 21.574 Witwer und 1.498 Geschiedene, letztes Jahr nur über eine Hinterbliebenenrente und keine sonstigen anrechenbaren Einkünfte verfügten. Bei den Neurentnern traf dies auf 31.036 Personen, nämlich 26.518 Witwen, 4.394 Witwer und 124 Geschiedene, zu.

Zudem hatten knapp 2,43 Millionen Bestandsrentner, davon 154.223 Neurentner, neben der Hinterbliebenenrente anrechenbare Einkünfte, die so niedrig waren, dass es aufgrund des Freibetrages zu keiner Rentenkürzung kam. Betroffen waren 2,29 Millionen Witwen (davon 140.155 Neurentner), 132.693 Witwer (davon 13.777 Neurentner) und 2.515 Geschiedene mit Kindern (davon 291 Neurentner).

Insgesamt wurde bei 2,05 Millionen Bestandsrentnern, nämlich 1,45 Millionen Witwen, 599.158 Witwern und 2.583 Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, die Rente aufgrund ihrer zusätzlichen Einkünfte zum Teil gekürzt. Davon waren 167.740 Neurentner – im Detail 99.382 Witwen, 67.893 Witwer und 465 Geschiedene mit Kindern.

Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten (Bild: Zwick)

Neue Witwen erhalten 793 Euro und Witwer 418 Euro

An rund 5,15 Millionen Hinterbliebene, davon 352.999 neu, wurde eine Hinterbliebenenrente überwiesen. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag nach Abzug der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Abzug einer möglichen Einkommenssteuer, lag bei rund 702 Euro bei den Neurentnern und 741 Euro bei den Bestandsrentnern.

Die 4,39 Millionen Witwen erhielten letztes Jahr im Schnitt 793 Euro, die 753 425 Witwer 439 Euro und die 6.596 Geschiedenen mit minderjährigen Kindern 1.130 Euro. Bei den Neurentnern kamen die 266.055 Witwen durchschnittlich auf 793 Euro, die 86.064 Witwer auf 418 Euro und die 880 Geschiedenen 1.091 Euro.

Ausbezahlte Hinterbliebenenrenten (Bild: Zwick)

Die kleine und die große Witwen- oder Witwerrente

Die Witwen- und Witwerrente wird zudem unterteilt in die große und die kleine Witwen-/Witwerrente.

Im Jahr 2024 bekamen 1.285 Hinterbliebene (926 Neurentner) eine kleine Witwenrente von im Schnitt 259 Euro (Neurentner: 243 Euro) sowie 4,39 Millionen Frauen (265.129 Neurentner) eine große Witwenrente mit 793 Euro (Neurentner: 795 Euro) ausbezahlt.

Zudem erhielten 263 Witwer (201 Neurentner) eine kleine Witwerrente in Höhe von 263 Euro (Neurentner: 251 Euro) und 753.162 Verwitwete (85.863 Neurentner) eine große Witwerrente mit 439 Euro (Neurentner: 418 Euro) durchschnittlichem Rentenzahlbetrag überwiesen.

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag* in Euro der Witwen-, Witwer- und Erziehungsrente** in 2024

Art der Hinterbliebenenrente

Bestandsrentner

Neurentner

Große Witwenrente

793

795

Große Witwerrente

439

418

Kleine Witwenrente

259

243

Kleine Witwerrente

263

251

Erziehungsrente

1.130

1.091

WERBUNG
 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
12.10.2020 – Letztes Jahr haben gut sechs Millionen Bürger hierzulande eine solche Rente erhalten. Sie allein reicht in der Regel bei Weitem nicht aus, um den Lebensstandard der Hinterbliebenen zu sichern, verdeutlicht eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
28.6.2022 – Die Deutsche Rentenversicherung hat eine aktuelle Statistik für 2021 vorgelegt. Sie verdeutlicht, dass die gesetzliche Hinterbliebenenrente beim Tod des Ehepartners trotz Erhöhung in den meisten Fällen nicht ausreichen dürfte, um die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen auszugleichen. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
19.5.2020 – Auch die letzte Erhöhung war für viele Versicherte nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Vielfach kommt es auf die Art der Leistung und das Geschlecht an. Das zeigt die aktuelle Rentenbestandsstatistik. (Bild: Zwick) mehr ...
 
7.5.2020 – Wie niedrig die gesetzliche Hinterbliebenenrente ist, verdeutlicht eine aktuelle Statistik des Bundes-Arbeitsministeriums. Aufgeschlüsselt wird auch, wie viele sie bereits vor dem Rentenalter erhalten und wie unterschiedlich die Rentenhöhen je nach Hinterbliebenem ausfallen. (Bild: Zwick) mehr ...
 
9.8.2019 – Wie niedrig die gesetzliche Absicherung der Hinterbliebenen in 2018 war, verdeutlicht die Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die Daten zeigen zudem, wie vielen davon aufgrund eines zusätzlichen Einkommens die Rente gekürzt wurde. (Bild: Zwick) mehr ...
 
9.4.2025 – CDU, CSU und SPD haben sich gut sechs Wochen nach der Bundestagswahl auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch die Ressortzuschnitte sollen feststehen, ebenso einige Personalien. (Bild: Tobias Koch) mehr ...
 
20.12.2024 – Auch im kommenden Jahr treten zahlreiche Neuregelungen und Gesetze in Kraft. Über einige wichtige Änderungen in der Sozialversicherung, in der Lebensversicherung sowie bei Steuern und Verdienstgrenzen informiert diese Übersicht. (Bild: Deeznutz1/Pixabay CC0) mehr ...