29.9.2025 – Ende letzten Jahres hatten über 5,7 Millionen Eheleute und Geschiedene aufgrund des Ablebens ihres Ehepartners oder Ex-Ehepartners Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei den Witwen bei 793 Euro und bei den Witwern bei 439 Euro. Allerdings entfiel bei jedem zehnten Anspruchsberechtigten die Rentenauszahlung aufgrund der Anrechnung eigener Einkünfte. Dies zeigen aktuelle Statistiken der Deutschen Rentenversicherung.
Die Ehepartner der gesetzlich Rentenversicherten haben bei dessen Tod unter Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Geschiedene, die ein minderjähriges oder behindertes Kind erziehen, können im Todesfall des Ex-Partners Anspruch auf eine Erziehungsrente haben.
Wie aus den neuesten Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, hatten letztes Jahr über 5,72 Millionen Personen, konkret knapp 5,72 verwitwete Ehepartner sowie über 6.700 Geschiedene mit minderjährigen Kindern, Anspruch auf eine solche Hinterbliebenenrente.
Darunter waren 387.065 Neurentner. Von diesen waren 386.166 verwitwete Ehepartner und 899 Geschiedene mit minderjährigen Kindern.
Im Vorjahr wurde in 571.370 Fällen (fast zehn Prozent), darunter 34.066 Neurentnern (neun Prozent), keine Hinterbliebenenrente ausbezahlt, obwohl alle Voraussetzungen für eine solche Rente erfüllt waren. Sie hatten neben der Hinterbliebenenrente anrechenbare Einkünfte, die so weit über dem gesetzlich festgelegten Freibetrag lagen, dass die Rente auf null gekürzt wurde.
Dementsprechend hatten bei den Bestandsrentnern 137.529 Witwen, 433.721 Witwer und 120 Geschiedene mit minderjährigen Kindern eine solche „Nullrente“. Davon waren 8.216 Witwen, 25.831 Witwer und 19 Ex-Partner mit Kindern Neurentner.
Die DRV-Statistik belegt ferner, dass 677.621 Bestandsrentner, davon 654.549 Witwen, 21.574 Witwer und 1.498 Geschiedene, letztes Jahr nur über eine Hinterbliebenenrente und keine sonstigen anrechenbaren Einkünfte verfügten. Bei den Neurentnern traf dies auf 31.036 Personen, nämlich 26.518 Witwen, 4.394 Witwer und 124 Geschiedene, zu.
Zudem hatten knapp 2,43 Millionen Bestandsrentner, davon 154.223 Neurentner, neben der Hinterbliebenenrente anrechenbare Einkünfte, die so niedrig waren, dass es aufgrund des Freibetrages zu keiner Rentenkürzung kam. Betroffen waren 2,29 Millionen Witwen (davon 140.155 Neurentner), 132.693 Witwer (davon 13.777 Neurentner) und 2.515 Geschiedene mit Kindern (davon 291 Neurentner).
Insgesamt wurde bei 2,05 Millionen Bestandsrentnern, nämlich 1,45 Millionen Witwen, 599.158 Witwern und 2.583 Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, die Rente aufgrund ihrer zusätzlichen Einkünfte zum Teil gekürzt. Davon waren 167.740 Neurentner – im Detail 99.382 Witwen, 67.893 Witwer und 465 Geschiedene mit Kindern.
An rund 5,15 Millionen Hinterbliebene, davon 352.999 neu, wurde eine Hinterbliebenenrente überwiesen. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag nach Abzug der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Abzug einer möglichen Einkommenssteuer, lag bei rund 702 Euro bei den Neurentnern und 741 Euro bei den Bestandsrentnern.
Die 4,39 Millionen Witwen erhielten letztes Jahr im Schnitt 793 Euro, die 753 425 Witwer 439 Euro und die 6.596 Geschiedenen mit minderjährigen Kindern 1.130 Euro. Bei den Neurentnern kamen die 266.055 Witwen durchschnittlich auf 793 Euro, die 86.064 Witwer auf 418 Euro und die 880 Geschiedenen 1.091 Euro.
Die Witwen- und Witwerrente wird zudem unterteilt in die große und die kleine Witwen-/Witwerrente.
Im Jahr 2024 bekamen 1.285 Hinterbliebene (926 Neurentner) eine kleine Witwenrente von im Schnitt 259 Euro (Neurentner: 243 Euro) sowie 4,39 Millionen Frauen (265.129 Neurentner) eine große Witwenrente mit 793 Euro (Neurentner: 795 Euro) ausbezahlt.
Zudem erhielten 263 Witwer (201 Neurentner) eine kleine Witwerrente in Höhe von 263 Euro (Neurentner: 251 Euro) und 753.162 Verwitwete (85.863 Neurentner) eine große Witwerrente mit 439 Euro (Neurentner: 418 Euro) durchschnittlichem Rentenzahlbetrag überwiesen.
Art der Hinterbliebenenrente | Bestandsrentner | Neurentner |
---|---|---|
*ausbezahlter Rentenzahlbetrag (Nettorente vor Steuern) je Rentenbezieher; ** Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung; Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung | ||
Große Witwenrente | 793 | 795 |
Große Witwerrente | 439 | 418 |
Kleine Witwenrente | 259 | 243 |
Kleine Witwerrente | 263 | 251 |
Erziehungsrente | 1.130 | 1.091 |
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