PKV: Beitragsnachweis für Arbeitgeberzuschuss wird digital

19.11.2025

Wenn privatversicherte Arbeitnehmer ihren Zuschuss vom Arbeitgeber zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geltend machen, gaben sie bisher einen Beitragsnachweis in schriftlicher Form ab. Künftig werde der Nachweis digital übermittelt, teilt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. mit.

Ab 2026 müssen private Krankenversicherer die Beiträge aller Vollversicherten elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, berichtet der PKV-Verband. Grundlage hierfür sei unter anderem das Jahressteuergesetz 2020. Die erste Datenübermittlung erfolge am 20. November 2025 für die Beiträge 2026.

Das BZSt erstellt daraus die elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM), die Arbeitgeber automatisch abrufen. Auf dieser Basis werde der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und die Lohnsteuer angepasst. Auch mitversicherte Familienangehörige werden so berücksichtigt.

Die Versicherten seien in den vergangenen Wochen bereits schriftlich von ihren Versicherern über das neue digitale Übermittlungsverfahren informiert worden, berichtet der PKV-Verband. Zudem erhalten sie bei jeder Datenübermittlung eine Mitteilung über deren Inhalt.

Zwar können Versicherte der elektronischen Übermittlung ganz oder teilweise widersprechen – dann droht jedoch unter Umständen der Verlust des Anspruchs auf den vollen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss sowie der steuerlichen Berücksichtigung durch das Finanzamt, warnt der Verband. Weitere Informationen bietet das PKV-Serviceportal unter diesem Link.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Pflegeversicherung · Private Krankenversicherung · Steuern
 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

WERBUNG