Künstlersozialversicherung: Abgabesatz sinkt

28.7.2025

Entgegen dem Trend in den übrigen Sozialversicherungen sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung (KSK) im kommenden Jahr von derzeit 5,0 Prozent auf 4,9 Prozent. Dies gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.

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„Möglich wird das, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hat als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde.

Bärbel Bas (Bild: Photothek)
Bärbel Bas (Bild: Photothek)

Mein Ziel ist es, den Abgabesatz auch langfristig zu stabilisieren – gerade mit Blick auf die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke“, wird Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) zitiert.

Die KSK ist die gesetzliche Sozialversicherung für derzeit 190.000 Selbstständige Künstler und Publizisten. Sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Versicherten zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung.

Die Versicherten tragen die Hälfte der Beiträge, die KSK gibt 20 Prozent aus einem Bundeszuschuss und 30 Prozent aus Abgaben von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten, hinzu.

Die Beiträge der Versicherten richten sich nach der Höhe ihres Arbeitseinkommens, das über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro jährlich liegen muss. Anderenfalls kann die KSK nicht genutzt werden.

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