9.9.2025 – Welche Tarifumstellungen auf die Autofahrer 2026 zukommen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit der Veröffentlichung der neuen Einstufungen in die Typklassen am Dienstag bekanntgegeben. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es für 75 (laufendes Jahr: 71) Prozent der Fahrzeugmodelle keine Umstufungen.
Jedes Jahr im Spätsommer veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) neben der neuen Regionalklassenstatistik (VersicherungsJournal 2.9.2025) auch eine neue Typklassenstatistik. In die am Dienstag publizierte Aufstellung flossen die Schadenbilanzen der Jahre 2022 bis 2024 von etwa 33.000 verschiedenen Fahrzeugmodellen ein.
Ein unabhängiger Treuhänder überprüft jedes Jahr die Schadenverläufe der aktuell rund 33.000 Fahrzeugmodelle. Auf dieser Basis wird eine Neueinstufung in die Typklassen vorgenommen, die für die Versicherungsunternehmen unverbindlich ist und ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden kann. In der Regel ist dies der 1. Januar 2026, so der GDV. Die Typklassen spiegeln nach Angaben des Versichererverbands demnach „die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider“. Ein Modell wird in eine niedrigere Typklasse eingestuft, wenn mit diesem Autotyp weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt wurden – und umgekehrt. In Kasko werden darüber hinaus örtliche Besonderheiten berücksichtigt, wie etwa Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagel- sowie Glasschäden, Fahrzeugbrände oder die Anzahl der Wildunfälle. Zudem spielt auch der Wert des versicherten Fahrzeugs eine Rolle. 16 Typklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- (Klasse zehn bis Klasse 25), 25 für die Vollkasko- (Typklasse zehn bis Typklasse 34) und 24 für die Teilkaskoversicherung (Klasse zehn bis Klasse 33). |
Quelle: GDV |
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bleibt nach Angaben des Versichererverbands bei der Typklasseneinstufung für rund drei Viertel der über 42,4 Millionen zugelassenen Fahrzeuge alles beim Alten.
In den beiden Vorjahren traf dies auf jeweils gut 70 Prozent zu (19.9.2024, 21.9.2023), im Jahr davor auf gut zwei Drittel (29.9.2022). In konkreten Zahlen: Bei etwa 32 Millionen Autofahrern (Vorjahre: 30,2; 29,6; 29,3) ändert sich aktuell die Typklasse nicht.
Die verbleibenden rund 10,4 Millionen Fahrer (Vorjahre: 12,2; 12,8; 12,9; 11,3) werden in eine andere Typklasse eingestuft. 5,9 Millionen Fahrzeuge (Vorjahre: 7,1; 7,4; über acht; über sieben) werden in eine höhere und damit schlechtere Klasse eingeteilt. Für etwa 4,5 Millionen Autofahrer (Vorjahre: 5,1; 5,4; 4,8; 4,3) gelten bessere Eingruppierungen.
Umstufungen um mehr als eine Klasse gab es laut GDV im Bereich Kfz-Haftpflicht in diesem Jahr erneut nur in wenigen Fällen. Als Beispiel für eine besonders große Verschlechterung nennt der Verband das Fahrzeugmodell „Renault Austral 1.3“ (Hersteller-/Typschlüsselnummer 0588-BKX).
Um jeweils zwei Klassen schlechter eingruppiert werden unter anderem der „VW Touareg 3.0 TD“ (0603-CGK; künftig Typklasse 22), der „Mercedes-Benz GKA 250 e“ (2222-ATF; künftig Typklasse 17) und der „Ford Focus 1.0“ (8566-BPO; künftig Typklasse 17).
Zwei Stufen besser eingruppiert werden andererseits die Modelle „Renault Clio 1.3“ (3333-BLP; künftig Typklasse 18), „Ford Focus ST 2.3“ (8566-BQZ; künftig Typklasse 16) und „BMW iX1 xDrive 30“ (0005-DIZ; künftig Typklasse 14).
In der Vollkaskoversicherung nannte der GDV als Beispiel für eine besonders deutlich ungünstigere Einstufung den „Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5“ (7104-AAE), der mit Typklasse 20 künftig zwei Klassen schlechter eingruppiert wird. Das vorgenannte Modell schneidet auch in Teilkasko mit künftig Typklasse 24 zwei Stufen schlechter ab als derzeit.
Um zwei Klassen besser schneidet in Vollkasko mit künftig Typklasse 21 der „BMW iX1 xDrive 30“ (0005-DIZ; künftig Typklasse 17) ab. In Teilkasko um zwei Klassen besser wird der „Mercedes-Benz SLK 200 Roadster“ eingruppiert, der sich künftig in Typklasse 17 wiederfindet.
Die Einstufungen der einzelnen Fahrzeugmodelle können auf dieser Internetseite abgefragt werden.
Wie der GDV weiter erläutert, lässt allein die Veränderung bei der Typklasse „keine Aussage über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu“, da es noch diverse weitere Tarifmerkmale gibt. Diese können sich von Versicherer zu Versicherer zum Teil erheblich unterscheiden.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.
Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.