Fast 30 Prozent erhielten 2022 keine Riester-Zulage

25.11.2025 – Rund 9,8 Millionen Personen gehörten im Beitragsjahr 2022 zu den staatlich geförderten Riester-Sparern. Dies entspricht einem Anteil von deutlich weniger als zwei Dritteln der Vertragsinhaber zum Jahresende 2022. Nur noch etwa ein Viertel der Zulagenempfänger verdiente brutto weniger als 20.000 Euro. Dies geht aus jüngst vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Zahlen hervor.

Mitte November hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aktuelle Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt (Stand: Zahltag 15. Mai 2025). Insgesamt hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für das Beitragsjahr 2022 rund 2,56 Milliarden Euro an die Anbieter überwiesen (VersicherungsJournal 18.11.2025).

Den BMF-Daten zufolge betrug die Zahl der Riester-Sparer mit einer staatlichen Förderung im Berichtsjahr 9.802.351 (2021: 10.233.675) Personen. Weiterhin bekam etwa jeder 600. geförderte Vertragsinhaber ausschließlich eine Steuerentlastung. Die absolute Mehrheit von 53,9 (54,0) Prozent erhielt nur Zulagen von der ZfA. 44,4 (44,3) Prozent bekamen Zulagen und Steuerentlastung.

Methodische Hinweise

Aktuellere Zahlen liegen zwar vor, sind aber unter anderem wegen des zweijährigen Zeitraums, in dem eine Zulagenförderung beantragt werden kann, mit großen statistischen Unsicherheiten behaftet. So rechnet das Ministerium bei den Daten zu den Zulagen für die Beitragsjahre 2023 und 2024 mit noch „maßgeblichen“ Veränderungen des bis jetzt vorliegenden Datenmaterials.

„Schwerpunkt der Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2025 ist das Beitragsjahr 2022. Die Ergebnisse zu den Zulagen sind hierfür nahezu vollständig (Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2024) und die Standardüberprüfungsverfahren für dieses Berichtsjahr abgeschlossen“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

„Jedoch sind die Ergebnisse zur über den Zulage Anspruch hinausgehenden Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug wegen des Zeitraumes der Festsetzungsverjährung von vier Jahren teilweise noch vorläufig“, erläutert das BMF weiter.

Das Ministerium teilte mit, dass in der jetzt vorgelegten „Statistik auch aktualisierte Ergebnisse für das Beitragsjahr 2021 ausgewiesen [werden], die von den Ergebnissen zum früheren Auswertungsstichtag 15. Mai 2024 für das Beitragsjahr 2021 abweichen können“. Als Hintergrund werden zwischen den beiden Stichtagen durchgeführte Überprüfungsverfahren bezüglich der Zulage-Berechtigung (insbesondere der Kinderzulage) genannt.

Riester-Zulage: Quote von knapp unter 62 Prozent.

Setzt man die Zahl der geförderten Personen in Relation zu der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Zahl der insgesamt abgeschlossenen Riester-Verträge von 15,873 Millionen (Stichtag: 31. Dezember 2022), so ergibt sich eine Quote von knapp unter 62 Prozent.

Ein Jahr zuvor waren es noch fast 63 Prozent (9.12.2024) und zwei Jahre zuvor noch annähernd 64 Prozent (27.11.2023). Zum Vergleich: 2011 lag der Anteil noch über 70 Prozent, 2008 sogar noch über 75 Prozent.

Anteil Zulage (Bild: Wichert)

Dies bedeutet andersherum betrachtet, dass 2022 fast 40 Prozent der Riester-Sparer keine staatliche Förderung erhielten. Eine Verteilung auf die einzelnen Riester-Varianten bietet die BMF-Statistik nicht. Auch zu den Ursachen finden sich in dem Zahlenmaterial keine Angaben.

So bleibt offen, ob der vergleichsweise hohe Anteil der Riester-Sparer ohne staatliche Förderung auf eine Ruhendstellung zurückzuführen ist (also ohne Beitragsleistung in der Ansparphase). Das BMAS schätzte den Anteil zuletzt auf ein gutes Fünftel bis ein knappes Viertel. Mögliche Gründe sind unter anderem auch nicht gestellte (Dauer-)Zulagenanträge oder keine Zulagenberechtigung.

Deutliche Abnahme im Osten

Dafür zeigen die Zahlen aus dem Finanzministerium, dass im Berichtsjahr mit 57,8 (2021: 57,5; 2020: 57,3) Prozent weit mehr als die Hälfte der Zulagenempfänger Frauen waren. Mit weiterhin rund 17,8 (17,9) Prozent stammte gut jede sechste geförderte Person aus den neuen Bundesländern inklusive Berlin.

Während bei der Geschlechterverteilung trotz der aktuellen Verschiebung im Vergleich zu 2010 keine größeren Veränderungen zu beobachten sind, hat der Anteil der geförderten Personen aus dem Osten deutlich abgenommen. Seinerzeit stammte noch fast jeder Vierte aus den neuen Ländern.

Rund jeder Vierte verdient brutto weniger als 20.000 Euro

Das BMF-Datenmaterial gibt auch über die Einkommenshöhe der Geförderten Aufschluss. 2021 erzielten dem Zahlenwerk des Finanzministeriums zufolge 25,6 (2021: 27,3; 2020: 28,0) Prozent der geförderten Personen „maßgebliche Jahreseinnahmen“ (§ 86 EStG) von unter 20.000 Euro. Nicht berücksichtigt wurden mittelbar Berechtigte und jene, die nur den Sonderausgabenabzug geltend gemacht haben oder bei denen die Zulagenberechtigung ungeklärt ist.

Allerdings ist hier im Zeitverlauf eine deutlich rückläufige Entwicklung zu beobachten. So lag der Anteil neun Jahre zuvor noch bei fast der Hälfte. 2008 traf dies sogar noch auf mehr als jeden Zweiten zu.

Dies ist vor allem auf einen rückläufigen Anteil der Gruppe mit unter 10.000 Euro Jahreseinkommen zurückzuführen. Dieser hat von 31,3 Prozent (2008) über 26,2 Prozent (2010), 18,6 Prozent (2015) und 12,7 Prozent (2021) auf zuletzt nur noch 11,8 Prozent abgenommen.

Mit lediglich etwa 1,11 (2021: 1,25; 2020: 1,34) Millionen Personen gehört diese Einkommensgruppe nicht mehr zu den am stärksten besetzten. Sie besteht aber weiterhin überwiegend aus Frauen (weit über vier Fünftel Anteil).

Deutlich mehr Männer als Frauen in den höheren Einkommensklassen

Wenig überraschend – unter anderem aufgrund der in der Regel unterschiedlichen Erwerbsbiographien der Geschlechter – kehrt sich die Verteilung mit zunehmendem Einkommen um. In der Einkommensklasse zwischen 40.000 und unter 50.000 Euro sind erstmals mehr Männer als Frauen vertreten.

In der Gruppe ab 50.000 bis unter 60.000 Euro ist der Anteil der Männer schon fast 20 Prozentpunkte wie derjenige der Frauen. In der nach oben offenen Einkommensklasse ab 70.000 Euro fällt er dann bei den Herren gar fast viermal so groß aus wie bei den Damen.

Steigender Anteil der Gruppe ab 40.000 Euro Jahreseinkommen

Nach zwischenzeitlichen Steigerungen ist der Anteil der Zulagenempfänger mit Jahreseinkommen zwischen 20.000 und unter 40.000 Euro viermal in Folge gesunken – auf zuletzt 32,8 Prozent. Er bleibt immer weiter unter dem Niveau von 2008 zurück.

Deutlich zugenommen hat der Anteil der Zulagenempfänger mit über 40.000 Euro Jahreseinkommen: 2008 war es etwa jeder Sechste, 2010 bereits fast jeder Fünfte und 2015 bereits weit mehr als jeder Vierte. 2018 betrug der Anteil bereits über ein Drittel, 2022 sogar erstmals über 40 Prozent.

Einkommensklassen (Bild: Wichert)

Ein Grund für diese Entwicklung dürfte die allgemeine Lohnentwicklung sein. Zwischen 2008 und 2022 stieg das Durchschnittsentgelt in den alten Bundesländern um weit über ein Drittel auf über 42.050 Euro. In den neuen Ländern ging es sogar um mehr als die Hälfte auf knapp 40.360 Euro aufwärts.

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Einkommensteuer · Rente · Riester
 
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