2.5.2025
Ob Beamte und Richter 30, 50 oder mehr Prozent ihres Bruttoeinkommens im Rahmen einer Dienstunfähigkeitspolice absichern können, ist je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Manche Anbieter haben feste Grenzen je nach Besoldungsgruppe.
Differenziert wird teilweise auch nach dem Beamtenstatus auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit. Mitunter ist für Bedienstete im Sicherheitsbereich (Polizei, Justizvollzug, Feuerwehr, Bundeswehr) das Versicherungs- und das Leistungsendalter begrenzt.
Eine Übersicht (PDF, 806 KB) der Wifo GmbH umfasst die entsprechenden Regeln von neun Lebensversicherern. Dazu ergänzt der Maklerpool: „Im Ausnahmefall kann die mögliche Höchstrente auch über die Pauschalgrenze hinaus vereinbart werden. In diesen seltenen Fällen ist dann allerdings eine Prüfung per Versorgungsanalyse notwendig.“
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