27.7.2018 (€) – „Initiative Vorsorge“ heißt der neue Zusammenschluss für das Sozialpartner-Modell von Alte Leipziger, 1871, der Bayerischen und dem Volkswohl Bund. Für die Geldanlage an den internationalen Märkten arbeitet die Gruppe mit HSBC zusammen. Mit der neuen Kooperation gibt es jetzt fünf verschiedene Konsortien, die schon Produkte vorgestellt haben – oder noch an konkreten Lösungen arbeiten.
Das Sozialpartnermodell (SPM) der betrieblichen Altersvorsorgeunter dem Dach des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG), die sogenannte Nahles-Rente, bringt die Branche in Bewegung. Unter dem Namen „Initiative Vorsorge“ haben sich vier Lebensversicherer in einem neuen Konsortium zusammengeschlossen.
Das gaben am Donnerstag die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., die Lebensversicherung von 1871 a.G. München, die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG und die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt.
Hintergrund für den Zusammenschluss: Das Sozialpartnermodell als Herzstück der jüngsten Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erfordert neue Konzepte und Partner. Es soll insbesondere den Mittelstand ansprechen und motivieren, seine Mitarbeiter für den Ruhestand finanziell auszustatten (VersicherungsJournal 19.3.2018, 20.3.2018, 3.5.2018).
Tarifparteien warten ab
Die Sozialpartner, tarifgebundene Unternehmen und Gewerkschaften, sollen sich gemeinsam auf die Einführung einer Zielrente (reine Beitragszusage ohne Arbeitgeberhaftung) als betriebliche Altersversorgung einigen.
Die Akzeptanz bei den Tarifpartner ist allerdings noch verhalten: Große Unternehmen schwören auf ihre bereits eingeführten bAV-Konzepte (VersicherungsJournal Medienspiegel 8.3.2018), der Mittelstand wartet ab. Die Gewerkschaften sind nicht unter Zugzwang, sie werden sehen, was die nächsten Tarifrunden bringen – oder nicht.
Der Hintergrund: Das dem Tarifzwang unterliegende Sozialpartnermodell kann nur auf den Verhandlungstisch kommen, wenn die alten Tarifverträge vorher gekündigt werden.
Eigene Versorgungswerke oder Versicherungsprodukt?
Für die Zielrente können die Sozialpartner selbst ein Versorgungswerk gründen wie die Metallrente GmbH oder die Klinikrente GmbH (VersicherungsJournal 2.2.2018) oder direkt auf Produkte von Versicherern zurückgreifen.
Die Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft erwägt schon lange die Gründung eines eigenen Versorgungswerks (VersicherungsJournal Medienspiegel 11.1.2017). Sichtbar passiert ist allerdings bis heute noch nichts.
Mehr Freiheiten am Kapitalmarkt
Der Reiz am noch jungen Sozialpartner-Modell für die Versicherungswirtschaft: Der Arbeitgeber muss die Höhe der Rentenleistung nicht mehr garantieren. Das heißt, das die Gesellschaften bei der Kapitalanlage deutlich freier sind als in den bisherigen Durchführungswegen der bAV und renditeorientierte Produkte auf den Markt bringen können.
Um diese Freiheiten auch nutzen zu können, hat sich die „Initiative Vorsorge“ einen Spezialisten für die Anlage am Kapitalmarkt ins Boot geholt: die HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH. Die verfügt nach eigenen Angaben über „internationale Erfahrungen im Management von Pensionsvermögen“. Das Finanzinstitut ist Teil der britischen HSBC-Gruppe, einem der größten Finanzinstitute weltweit.
Gemeinsam werden die Partner die bAV-Lösung „Lebensrente“ anbieten. Diese könne individuell an die Bedürfnisse der Sozialpartner angepasst werden, heißt es. Weitere Details nannte die Initiative Vorsorge allerdings noch nicht.
Konsortien und erste Produkte
Wettbewerber sind da schon weiter und warten bereits mit konkreten Produkten auf. Einige Konsortien formierten sich gleich nach Verabschiedung des BRSG. Diese Lösungen wurden bereits präsentiert:
- Das Rentenwerk: Zu den ersten gehörten Barmenia Lebensversicherung a.G., Debeka Lebensversicherungs-Verein a.G., Gothaer Lebensversicherung AG, Huk-Coburg-Lebensversicherung AG und Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Eine fondsgebundene Direktversicherung, die sich digital verwalten und flexibel anpassen lassen soll, ist bereits auf dem Markt. Neben der Direktversicherung sind nach Aussage des Rentenwerks auch andere Lösungen denkbar, sollte das von den Sozialpartnern gewünscht sein (VersicherungsJournal 2.6.2018).
- Die Deutsche Betriebsrente: Hinter dieser Konsortiallösung stehen die Talanx Deutschland AG und die Zurich Gruppe Deutschland (VersicherungsJournal 22.2.2018). Die beiden Gesellschaften wollen eine Zielrenten-Lösung auf Basis des kapitalmarktbasierten Pensionsfonds anbieten.
- Die Zielrente: Die genossenschaftlichen Institute R+V Lebensversicherung AG und Union Investment Privatfonds GmbH bieten ihr Sozialpartnermodell über die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG an (VersicherungsJournal 7.3.2018). Bei diesem Angebot übernimmt die R+V den Vertrieb und die Beratung, während die Union die Mittel aus der Betriebsrente investiert.
- Signal Iduna: Die Signal Iduna Gruppe bietet den Tarifparteien in Handwerk, Handel und Gewerbe individuelle Lösungen für das Sozialpartnermodell in der bAV an. Das Unternehmen hat sich hier für den Durchführungsweg Direktversicherung entschieden, „da sich dieser bewährt habe und es hier in Bezug auf die Kapitalanlage keine signifikanten Einschränkungen gebe“, so die Gesellschaft. Die Expertise für die Kapitalanlagestrategie des Sozialpartnermodells liefern drei Unternehmen aus der Unternehmensgruppe: die Privatbank Donner & Reuschel, die Signal Iduna Asset Management GmbH und Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH (VersicherungsJournal 8.6.2018).
- Die öffentlichen Versicherer: Unter der Federführung der S-Pensionsmanagement GmbH arbeiten die öffentlichen Versicherer, die Dekabank, die Heubeck AG sowie die Sparkassen nach eigener Aussage intensiv an möglichen Lösungsvorschlägen für die Nahles-Rente (VersicherungsJournal 13.7.2018).
Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ist seit Januar 2018 in Kraft. Welche neuen Regelungen das BRSG bringt und deren Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung, Arbeitgeber und Beratung, beschreibt das Dossier des VersicherungsJournals. Untersucht werden unter anderem das neue Modell für Tarifpartner und die Möglichkeiten für nichttarifgebundene Betriebe, das Konzept umzusetzen. Des Weiteren wird über die zukünftige Handhabung des Arbeitgeberzuschusses beim Sozialpartnermodell wie auch bei Entgeltumwandlung informiert. Ein weiterer Aspekt, der in dem Dossier tiefer gehend betrachtet wird, ist die Frage der steuerlichen Förderung. Hier werden unter anderem die Situation für Geringverdiener, die Bedingungen für Arbeitgeber sowie die zusätzliche Steuerförderung für versicherungsförmige Wege thematisiert. Nähere Informationen und Bestellmöglichkeit finden sich unter diesem Link. Die Publikation steht Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung. Sie finden einen Download des Dossiers unter diesem Link. |
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