6.8.2025
Ein selbstständiger Versicherungsmakler arbeitete in gesunden Tagen durchschnittlich 65 Stunden die Woche. Doch fühlte er sich zunehmend überfordert. Das führte unter anderem zu Erschöpfung und Angstzuständen und mündete schließlich in eine Depression.
Daraufhin beantragte der Versicherungsmakler bei der Entis Lebensversicherung AG die Leistung aus der dort bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Doch der Versicherer sah auf Grundlage eines von ihm bestellten Gutachtens die Voraussetzung für die angeforderte BU-Rente als nicht gegeben an.
Von diesem Fall berichtet Bernhard Gramlich, angestellter Rechtsanwalt bei der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, in einem auf der Internetseite der Kanzlei veröffentlichten Beitrag.
Der Makler habe nach der Ablehnung ein eigenes Gutachten vorgelegt, was aber Entis nicht zum Einlenken gebracht hat. Daraufhin habe der Erkrankte den Versicherer mit ihm als Rechtsbeistand verklagt, schreibt Gramlich. Vor dem Landgericht Kiel gab schließlich ein vom Gericht bestelltes Gutachten den Ausschlag und Entis wurde verurteilt, die versicherte BU-Rente zu zahlen.
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