Altersvorsorgedepot: Wann die Riester-Rente mehr Förderung einbringt

31.3.2026 – Modellrechnungen des IVFP verdeutlichen, dass nicht jeder Riester-Sparer beim Umstieg auf das neue Altersvorsorgedepot automatisch von höheren Zulagen profitiert. Die tatsächliche Förderhöhe hängt unter anderem von Einkommen, der Kinderzahl und dem geleisteten Eigenbeitrag ab.

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4088; PDF; 1,2 MB) startet zum Januar 2027 die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – sofern der Bundesrat zustimmt. Am Freitag passierte der Gesetzentwurf den Bundestag (VersicherungsJournal 27.3.2026).

Die Riester-Rente wird dabei durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Für bestehende Riester-Verträge besteht jedoch Bestandsschutz: Sie können weiterhin mit der bisherigen Förderung bespart werden. Lediglich im Neugeschäft sind Riesterverträge zukünftig nicht mehr zulässig.

Nicht immer fällt die Förderung im neuen Altersvorsorgedepot höher aus

Die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) hat die neue Förderung nun in ihren Fördervergleichsrechner eingearbeitet, wie sie gegenüber der Presse mitteilt.

Tendenziell wird die Förderung zukünftig angehoben: Bis zu 360 Euro Eigenbeitrag gibt es im neuen Fördersystem 50 Prozent Zulage, darüber hinaus 25 Prozent bis 1.800 Euro Eigenbeitrag – maximal 540 Euro im Jahr. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.

Das IVFP weist jedoch darauf hin, dass die Förderung gegenüber der Riester-Rente nicht automatisch höher ausfällt, wenn man ein Altersvorsorgedepot wählt. Je nach Einkommens- und Familiensituation kann mal die eine und mal die andere Förderung vorteilhafter sein. Der Think-Tank verdeutlicht dies anhand von drei Modellrechnungen.

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Gleiche Förderquote in der ersten Modellrechnung erzielt

In einem ersten Modell zahlt ein kinderloser Single mit einem Bruttogehalt von 49.375 Euro jährlich 1.800 Euro in seine Riester-Rente ein. Er erhält 175 Euro Grundzulage und spart rund 431 Euro Steuern, was einer Förderquote von 31 Prozent entspricht.

Beim neuen Altersvorsorgedepot mit demselben Eigenbeitrag kommen 540 Euro Zulage hinzu, die Steuerersparnis fällt mit 176 Euro jedoch deutlich geringer aus – am Ende liegt die Förderquote ebenfalls bei 31 Prozent. Zumindest mit Blick auf die Steuerquote bringen folglich beide Produkte denselben rechnerischen Vorteil.

Andere Vor- und Nachteile der beiden Modelle – etwa dass ein Altersvorsorgedepot stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte partizipieren kann, dafür aber keine Garantien und keine lebenslange Rente bieten muss – wurden in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

In der zweiten Modellrechnung schneidet die Riester-Förderung besser ab

In der zweiten Modellrechnung schneidet die Förderung nach dem Riester-Modell sogar besser ab: Ein lediger Anleger mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 22.375 Euro zahlt nur 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr in seinen Riester-Vertrag ein.

Dafür erhält er neben der Grundzulage auch die vollen Kinderzulagen von insgesamt 655 Euro, so dass sich sein Bruttobeitrag auf 775 Euro summiert. Daraus ergibt sich eine Förderquote von 87 Prozent.

Im Vergleich dazu müsste derselbe Anleger beim Altersvorsorgedepot mindestens 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr leisten, um die volle Kinderzulage für seine beiden Kinder zu erhalten – und somit einen Bruttobeitrag von mindestens 1.050 Euro. Das drückt im neuen Modell die Förderquote auf rund 71 Prozent.

Modellrechnung ledig, zwei Kinder, Bruttogehalt 22.375 Euro im Jahr

Merkmale

Riester-Rente

Altersvorsorgedepot

Eigenbeitrag

120 Euro

300 Euro

Grund- und Kinderzulage

775 Euro

750 Euro

Bruttobeitrag

895 Euro

1.050 Euro

Förderquote

87 Prozent

71 Prozent

Vorteile im Altersvorsorgedepot in der dritten Modellrechnung

Als drittes Modell präsentiert das IVFP eine Rechnung, bei der sich mit dem Altersvorsorgedepot eine deutlich höhere Förderquote auf die eingezahlten Beiträge erzielen lässt.

Bei einem ledigen Anleger mit zwei Kindern und einem Bruttogehalt von 49.375 Euro pro Jahr beträgt die Förderquote 45 Prozent – im Vergleich zu 39 Prozent bei der Riester-Rente.

Das resultiert daraus, dass beim Altersvorsorgedepot die Grund- und Kinderzulagen in diesem Fall insgesamt 990 Euro betragen, während sie bei der Riester-Rente nur 775 Euro ausmachen. Bei gleicher Einzahlung von 1.200 Euro führt dies zu einer höheren Förderquote von 45 Prozent gegenüber 39 Prozent bei Riester.

Modellrechnung ledig, zwei Kinder, Bruttogehalt 49.375 Euro im Jahr

Merkmale

Riester-Rente

Altersvorsorgedepot

Eigenbeitrag

1.200 Euro

1.200 Euro

Grund- und Kinderzulage

775 Euro

990 Euro

Bruttobeitrag

1.975 Euro

2.190 Euro

Förderquote

39 Prozent

45 Prozent

GDV fordert Hinweis vor Umstellung der Verträge

In einer Anhörung des Bundestags zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bereits auf das Problem hingewiesen, dass ein Wechsel in das neue Fördersystem nicht für jeden derzeitigen Riester-Sparer vorteilhaft ist (17.3.2026).

Der GDV schlägt daher vor, den Wechsel nicht per schnellem Mausklick zu ermöglichen, sondern eine dreimonatige Karenzzeit einzurichten. In dieser Zeit sollen Sparer prüfen können, ob sie ihren alten Vertrag weiter besparen wollen.

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