Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin: Außerordentliche Kündigung gegen früheren Direktor unwirksam

13.2.2026 – Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte, dass die außerordentliche Kündigung des VZB gegen den früheren Direktor unwirksam war. Gleichzeitig sei es aber berechtigt gewesen, ihn wegen Interessenkonflikten ordentlich zu kündigen – der durch riskante Investments entstandene Schaden könnte sich auf rund eine Milliarde Euro belaufen.

Das angeschlagene Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat vor Gericht eine Teilniederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte mit Urteil vom 30. Januar 2026 (21 Ca 13264/25) die fristlose Kündigung des früheren Direktors für unwirksam, wie das Gericht der Presse mitteilt.

Nach Informationen des Tagesspiegels handelt es sich um den langjährigen Direktor Ralf Wohltmann, der sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen seinen Rauswurf gewehrt hatte.

Als Grund nannte das Gericht, dass die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Absatz 2 BGB versäumt wurde. Demnach muss eine außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Ordentliche Kündigung des Versorgungswerks ist wirksam

Als wirksam bewertete das Arbeitsgericht hingegen die ordentliche Kündigung von Wohltmann. Demnach habe sich bestätigt, dass der Kläger seine Stellung als Direktor und Mitglied von Leitungsgremien mehrerer Beteiligungsunternehmen missbraucht habe.

Als Direktor habe er den Verwaltungsausschuss des VZB unter anderem bei der Kapitalanlage für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Pflichtmitglieder beraten. Parallel dazu sei er Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied und Vorstandsmitglied bei mehreren Gesellschaften gewesen, in die das VZB zu Kapitalanlagezwecken investiert habe.

Durch diese Doppelstellung habe sich Wohltmann bewusst in einen Interessenkonflikt gebracht, ohne das VZB darüber zu informieren, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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Milliardenschaden durch fragwürdige Geldanlagen befürchtet

Das VZB geriet bundesweit in die Schlagzeilen, weil es durch riskante Investments erhebliche Verluste erlitten hatte und die Versorgungsansprüche der rund 10.000 pflichtversicherten Zahnärzte gefährdete (VersicherungsJournal 7.11.2025). Im aktuellen Pressetext des Arbeitsgerichts wird der finanzielle Schaden auf eine Milliarde Euro geschätzt.

Das VZB hat selbst Klagen gegen neun ehemalige Verantwortliche, externe Berater sowie die zuständige Aufsichtsbehörde – die Berliner Senatsverwaltung – angestrengt und fordert Schadensersatz. Im August 2025 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, dass sie im Fall des Versorgungswerks auch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Korruption führe (12.12.2025).

Einen für das vierte Quartal 2025 angekündigten Geschäftsbericht für das Jahr 2024 hat das VZB – Stand 12. Februar 2026 – noch nicht vorgelegt, so dass das genaue Ausmaß des Schadens weiterhin unklar ist. Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung ist laut Webseite für den 18. April 2026 angesetzt.

 
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