7.5.2025
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Haftpflicht für Hundehalter Pflicht, doch in den meisten Bundesländern müssen lediglich Besitzer von bestimmten Rassen eine private Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. In Mecklenburg-Vorpommern besteht sogar grundsätzlich keine Versicherungspflicht.
Doch Hundehalter sind automatisch für Schäden verantwortlich, die ihr Tier verursacht. Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen. Besonders brenzlig wird es allein schon aus finanzieller Hinsicht, wenn die unternehmungslustige Fellnase auf eigene Faust loszieht oder nach Schreckmomenten ausbüxt – und das kommt häufiger vor als gedacht.
Dies zeigt eine Umfrage der Civey GmbH im Auftrag der DEVK Allgemeine Versicherungs-AG. Die Meinungsforscher haben im März 2.003 Hundehalter online befragt. Die Ergebnisse sind nach eigenen Angaben repräsentativ. Demnach gaben 28,4 Prozent der Befragten an, dass ihr Vierbeiner schon einmal entlaufen ist.
Die meisten Haftpflichtpolicen für Hundehalter leisten auch bei Auslandsaufenthalten und für Mietsachschäden – ein Aspekt, der vor der anstehenden Urlaubssaison ebenfalls bedacht werden sollte. Immerhin 41,2 Prozent der Befragten bejahten in der Civey-Studie die Frage, ob sie in den vergangenen zwei Jahren mit Fiffi & Co. im europäischen Ausland unterwegs gewesen sind.
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