16.7.2025 – Die beiden Krankenversicherer der Barmeniagothaer-Gruppe überarbeiten ihr Angebot an Policen für Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine private Gruppenversicherung finanzieren. Der zu Vertragsbeginn getroffene Versicherungsschutz muss zwar jeweils über die gesamte Laufzeit bestehen bleiben. Doch im Neugeschäft macht die Barmenia Abstriche bei den Leistungen und die Gothaer setzt die Prämien herauf. Letzteres bedeutet Beratungsaufwand.
Die Gothaer Krankenversicherung AG erhöht zum 1. Januar 2026 die Beiträge für zwei ihrer Produkte in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Betroffen sind die Budgettarife ohne Sublimits „MediGroup AG FlexSelect Premium“ und „MediGroupAG FlexSelect XL“, erklärt ein Unternehmenssprecher gegenüber dem VersicherungsJournal.
Der Grund für die Beitragsanpassungen sei demnach erfreulich, weil sie „den grundsätzlichen Erfolg des Angebots widerspiegeln: Die bKV-Angebote werden von den Arbeitnehmenden in Anspruch genommen.“
Bei Budgettarifen stehen den Versicherten bestimmte Kostenrahmen für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Dass die hierfür kalkulierten Kosten unerwartet hoch ausfallen, berichtet aktuell auch der andere bKV-Anbieter der Barmeniagothaer Versicherungen: die Barmenia Krankenversicherung AG. Deren Budgettarif „WellYou“ wird daher nicht mehr im Neugeschäft angeboten, sondern durch den Nachfolgetarif „WellYou Pure“ ersetzt.
Dieser Alternativtarif sieht Obergrenzen bei Leistungen wie Sehhilfen und zahnmedizinischen Prophylaxe-Maßnahmen vor. Denn: „Bei den Budgettarifen ohne Sublimits zeigte sich insbesondere bei den von Kunden besser steuerbaren Leistungselementen eine dauerhaft hohe Inanspruchnahme“, zitiert der Infodienst Procontra-online eine Firmensprecherin.
Bei der Barmenia beobachte man die entsprechenden Entwicklungen bei den Kosten regelmäßig, um einen Tarif gegebenenfalls umzugestalten. Den nun eingeschränkten Umfang erhalten aber lediglich Neukunden, betont die Sprecherin. Für alle Bestandskunden hingegen gelte das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen ohne Kürzungen weiter.
Anders als bei den Krankenkassen könnten die Anbieter der privaten Krankenversicherung (PKV) ihre Leistungen auch gar nicht nachträglich zusammenstreichen. „Das einzige Regulativ bleibt somit der Beitrag, um die Leistungen langfristig, unter Berücksichtigung aller dynamischen Einflussfaktoren des Gesundheitsmarktes, erbringen zu können“, heißt es von der Gothaer.
Der in Köln angesiedelte Krankenversicherer aus dem neuen Konzern (VersicherungsJournal 26.5.2025) muss die Prämien für die unveränderten Leistungskörbe seiner zwei unterkalkulierten bKV-Tarife somit erhöhen. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine bKV komplett finanzieren, können auch die höheren Beiträge nach § 4 Absatz 4 EStG als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Doch für die Arbeitnehmer gibt es ein Problem: Das Bundesfinanzministerium hat die bKV zwar 2019 als Sachlohn anerkannt. Doch Sachbezüge bleiben nach § 4 Absatz 4 EStG nur bis insgesamt 50 Euro pro Kalendermonat steuerfrei. Wenn diese Freigrenze auch nur minimal überschritten wird, muss der komplette Betrag versteuert werden.
Genau das droht ab Januar bei den Budgetstufen 1.250 und 1.500 der betroffenen Gothaer-Tarife. „Damit reduziert sich der betriebswirtschaftliche Nutzen für Arbeitgeber und Mitarbeitende erheblich“, warnt der auf die betriebliche Vorsorge spezialisierte Versicherungsmakler Andreas Brand aus Rellingen. Die Beitragsanpassung habe erhebliche steuerliche Folgen.
Seinen Firmenkunden rät Brand daher jetzt, zu überprüfen, ob auch ihre bKV-Verträge betroffen sind. „Insbesondere für eine steuerliche Beratung und Einzelfallprüfung wird den Arbeitgebern der Austausch mit ihrem Steuerberater empfohlen“, erklärt der Gothaer-Sprecher auf Anfrage.
Die betroffenen Versicherten könnten nun einerseits in einen Budgettarif mit Sublimits bei Sehhilfen und Zahnreinigung wechseln. Andererseits sei die Budgetstufe im bisherigen Tarif nach unten anpassbar. Die Prämien der Budgetstufen von 300 bis 1.000 bleiben unterhalb der 50-Euro-Grenze, betont er.
Statt nun vorschnell den bKV-Anbieter zu wechseln, wirbt der Firmensprecher für den „Verbleib im bisherigen Versicherungsunternehmen“. Als Vorteil benennt er die bekannten Prozesse rund um An- und Abmeldungen durch den Arbeitgeber oder die Leistungserstattungen an die Arbeitnehmer per Gothaer-App.
Um ihre Kunden jetzt gut informieren zu können, seien die Gothaer-Vertriebspartner „mit allen notwendigen Informationen für eine gründliche und umfangreiche Beratung ausgestattet“ worden. „Die frühe Kommunikation über die Beitragsanpassung soll den Vermittler*innen und Arbeitgebern genug Zeit für Beratung und Planungssicherheit geben.“
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.
Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.