9.4.2025 – Private Cyberversicherungen sind in deutschen Haushalten bisher kaum verbreitet. Laut einer Bitkom-Umfrage besitzen nur zwei Prozent der Privatpersonen einen entsprechenden Schutz. Die Umfrage zeigt zudem einen hohen Aufklärungsbedarf: Viele wissen demnach nicht, ob und in welchem Umfang andere Versicherungsarten bei entsprechenden Risiken greifen.
Die private Cyberversicherung bleibt in Deutschland ein Nischenprodukt. Lediglich zwei Prozent der Deutschen haben einen entsprechenden Schutz abgeschlossen, so das Ergebnis einer repräsentativen Telefonumfrage des Digitalverbandes Bitkom e.V. unter 1.115 Personen.
Konkret sollten die Teilnehmer die Frage beantworten: „Haben Sie eine Versicherung rund um Online-Vorfälle, eine sogenannte Cyberversicherung?“ 76 Prozent der Befragten verneinten dies ausdrücklich. Weitere fünf Prozent gaben an, einen entsprechenden Schutz als Teil einer bestehenden Versicherung zu haben. Nur zwei Prozent verfügten über eine eigenständige Cyberversicherung.
Darüber hinaus zeigt die Umfrage eine Unsicherheit darüber, welche Versicherungen in bestimmtem Umfang auch Schutz für die Internetnutzung bieten. Immerhin jeder Siebte (14 Prozent) antwortete: „Ich bin mir nicht sicher, ob ein solcher Schutz in meinen bestehenden Versicherungen enthalten ist.“
„Eine Cyberversicherung kann für Privatpersonen eine gute Ergänzung im Versicherungsportfolio sein, um sich gegen Cyberangriffe und deren Folgen abzusichern“, sagt diesbezüglich Felix Kuhlenkamp, Bereichsleiter Sicherheitspolitik bei Bitkom. „Zuvor sollte aber geprüft werden, welche Risiken bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt werden.“
Die Privathaftpflichtversicherung bietet im bestimmten Umfang Schutz, wenn Dritten durch Internetnutzung ein Schaden entsteht. Allerdings greift sie nicht bei allen Schäden. So sind etwa Verletzungen gewerblicher Schutzrechte, von Urheberrechten sowie Verstöße gegen Kartell- oder Wettbewerbsrecht in der Regel ausgeschlossen.
In welchem Rahmen Rechtsschutzversicherungen Schutz gegen Cyberrisiken beinhalten, hängt von den Allgemeinen Vertragsbedingungen ab. Ältere Verträge bieten hier oft keinen oder lückenhaften Schutz.
Um umfassend abgesichert zu sein, ist häufig der Abschluss eines speziellen Internetbausteins oder eines Cyber-Schutzbriefs erforderlich. Dieser greift je nach Vertrag bei Rechtsstreiten um Identitätsdiebstahl, Phishing, Cybermobbing oder Verstößen gegen Urheberrechte.
Hausratversicherungen bieten oft über optionale Bausteine Schutz gegen digitale Risiken. Die Ersatzsummen sind jedoch häufig stark begrenzt, zum Beispiel auf 1.000 bis 3.000 Euro. Abgedeckt werden hier je nach Vertrag etwa Internetbetrug durch Fake-Shops, Identitätsdiebstahl, Kontenmissbrauch oder Datenwiederherstellung.
Wenn sich Vermittler und Verbraucher mit dem Thema Cyberversicherung beschäftigen, stoßen sie auf ein Problem. Die Tarife sind noch wenig standardisiert und variieren stark in ihren Leistungen. Das zeigt das „Produktrating Cyber-Versicherung für Privatpersonen“ der Franke und Bornberg GmbH (VersicherungsJournal 9.8.2024).
Dies erschwert den Vergleich der Tarife sowie ihre Integration in Vergleichsprogramme. Beim letzten Produktvergleich der Hannoveraner aus dem Jahr 2024 wurden sieben von 20 Angeboten mit „gut“ bewertet, besser schnitt kein Tarif ab. Vier Tarife erhielten sogar ein „ungenügend“.
Franke und Bornberg beobachtet ein „zurückhaltendes“ Engagement der Versicherer in diesem Geschäftsfeld. Viele Tarife würden erhebliche Schwächen aufweisen.
Leistungslücken in den Tarifen beobachtet auch die Stiftung Warentest bei einem Vergleich von 20 Cyberversicherungen, über den die Stiftung in der Zeitschrift Finanztest 5/2024 berichtet (23.4.2024). Demnach bieten zahlreiche Tarife für Rechtsstreite oder Eigenschäden nur eingeschränkten oder keinen Schutz. Zudem seien die Tarife vergleichsweise teuer.
Kuhlenkamp hebt auch die Bedeutung von Prävention hervor, um gegen Cyberrisiken geschützt zu sein: „Eine umsichtige Internetnutzung ist, unabhängig von einer Versicherung, der beste Schutz gegen Cyberrisiken. Dazu gehören regelmäßige Datensicherungen, die Nutzung von Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie die Verwendung sicherer Zahlungsmethoden beim Online-Kauf“, so der Bitkom-Experte.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.
Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.