10.6.2025 – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden von neun in Deutschland angebotenen Tarifen von vier Produktgebern (über-) erfüllt. Zwischen sieben und fünf positive Abweichungen schafften ein Tarif der Europa und drei Lösungen vom Volkswohl Bund. Sie erhielten dafür das neu eingeführte „Silber“-Siegel. Die übrigen zertifizierten Testkandidaten von Continentale und Zurich Deutscher Herold schafften es auf den „Bronze“-Rang (eine bis vier positive Abweichungen). Insgesamt wurden 39 Produkte von zwölf Akteuren unter die Lupe genommen.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat erneut untersucht, welche Tarife in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) den von ihr selbst definierten Marktstandards entsprechen.
Unter die Lupe genommen hat das Institut 39 Produkte (2024: 40; 2023: 41; 2022: 43; 2021: 50; 2020: 68) von zwölf Gesellschaften (13; 15; 16; 19; 23), die auf dem deutschen und österreichischen Markt angeboten werden.
Von diesen hat Infinma zwölf Angebote (13; 19; 21; 32; 31) von vier Akteuren (vier; neun; neun; 13; zwölf) zertifiziert, weil sie in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard entsprechen oder diesen übertreffen.
Der Marktstandard in den vom Institut untersuchten 17 Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife. Dabei wurde nicht nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in Österreich und Deutschland unterschieden.
Im Vergleich zum Vorjahr haben die Analysten die Kriterien unverändert gelassen. Vor zwei Jahren waren im Kriterienkatalog die Aspekte „Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit“ sowie „Leistungszeitpunkt“ ersetzt worden durch „Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU“ und „Verlängerungsoption“ (VersicherungsJournal 8.5.2023).
Kriterium | Marktstandard* |
---|---|
* Die in den analysierten Bedingungen am häufigsten anzutreffende Regelung eines Kriteriums. Bei verändertem Marktstandard in Klammern: Marktstandard-Regelung des Vorjahres; Quelle: Infinma. | |
Prognosezeitraum | Voraussichtlich mindestens sechs Monate |
Rückwirkende Leistung | Nach sechs Monaten, rückwirkende Leistung |
Spezifikation der Erwerbstätigkeit | Alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten |
Arbeitsumfang | Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden täglich |
EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit | Leistung bei zwei von sechs Pflegepunkten |
Meldefristen | Verzicht beziehungsweise kein Hinweis auf eine Meldepflicht |
Beitragsstundung | Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung möglich, ratierliche Rückzahlung möglich |
Zeitlich befristetes Anerkenntnis | Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist in Ausnahmefällen einmalig möglich |
Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt | Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten in den Bedingungen konkretisiert |
Geltungsbereich | Der Versicherungsschutz gilt weltweit beziehungsweise ist nicht eingeschränkt |
Mitwirkungspflichten Gesundheit | Keine Hinweise auf besondere Mitwirkungspflichten |
Einmalzahlungen | Keine Einmalzahlungen |
Nachversicherung ohne Anlass | Nachversicherungs-Optionen ohne Anlass |
Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten | Es wird keine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten |
BU-Umtausch-Option | BU-Umtauschoption für Schüler, Studenten et cetera |
Verlängerungsoption | Es wird keine Verlängerungsoption angeboten |
Gesetzliche EM-Rente gilt als EU | Die gesetzliche Erwerbsminderung ist keine EU-Ursache |
Anders als im Vorjahr, als drei kundenfreundlichere Regelungen zum Marktstandard geworden waren (24.4.2024), gab es aktuell keine Veränderungen. Weitere Details zu den 17 Kriterien wie auch die Verteilung auf die jeweiligen Ausprägungen können auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Hinter dem Stichwort Arbeitsumfang zum Beispiel verbirgt sich die Frage, wann eine Person als erwerbsunfähig gilt. Die meisten Versicherer leisten, wenn der oder die Versicherte „außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich auszuüben“.
Als schlechter als diesen Marktstandard bezeichnet Infinma Regelungen, die einen „Arbeitsumfang von mindestens zwei Stunden täglich oder weniger“ nennen. Als positiver als den Marktstandard nennen die Analysten einen „Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden; Teilleistungen bei Arbeitsumfang zwischen 3 und 6 Stunden“.
Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet.
Die Analysten wollen lediglich darstellen, ob die Regelungen der Versicherer zu den einzelnen Kriterien besser oder schlechter als der Marktstandard sind. Das sind bei Infinma Regelungen, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet werden.
Um die Ergebnisdarstellung weiter zu differenzieren, haben die Analysten neben dem bekannten Marktstandard-Siegel mit dem aktuellen EU-Update weitere Varianten in Gold, Silber und Bronze vergeben. Damit wird nun deutlicher ersichtlich, wie häufig die einzelnen Testkandidaten den Marktstandard übertroffen haben.
Zur Erläuterung heißt es in den Infinma-News 5/2025: „Hintergrund ist der Umstand, dass es gerade in der BU stets einige Anbieter gab, die zwar in allen Kriterien den Marktstandard erfüllt haben, aber diesen auch an keiner oder vielleicht nur ein oder zwei Stellen übertroffen haben. Andere Anbieter hingegen konnten zum Teil auf zehn oder mehr positive Abweichungen verweisen.“ […]
„Diese Siegel-Levels ergeben sich schlicht und ergreifend aus der Anzahl der positiven Abweichungen vom Marktstandard. In der EU funktioniert das so: Bei den aktuell 17 Marktstandard-Kriterien gibt es in zehn Fällen Abweichungen nach oben, sprich Regelungen, die günstiger sind als der Stand. Für jede positive Abweichung wird ein Punkt vergeben; damit beträgt die maximal mögliche Punktzahl zehn.
Eine individuelle Gewichtung einzelner Kriterien wird auch weiterhin nicht vorgenommen. Die Aufteilung auf die einzelnen Siegel-Stufen erfolgt folgendermaßen: Für zehn bis acht positive Abweichungen gibt es „Gold“, für sieben bis fünf positive Abweichungen „Silber“ und für vier bis eine positive Abweichung „Bronze“.
In der Liste der zertifizierten Produkte sind folgende hierzulande erhältlichen selbstständigen EU-Policen und Zusatztarife (EUZ) aufgeführt:
„Gold“- und „Basis“-Siegel wurden aktuell nicht vergeben. Auf den „Silber“-Rang schafften es die Europa und die drei Volkswohl-Bund-Offerten. „Bronze“ erhielten die oben genannten Lösungen der Zurich Deutscher Herold und der Continentalen. Letztere erhielt zudem dreimal „Bronze“ für ihre in Österreich angebotenen Tarife „PEU“, „PEUS“, „PEUZB“ und „PEUZR“.
Zur Marktentwicklung heben die Analysten hervor, dass sich beim Niveau der Bedingungen nicht viel getan habe. Das Produkt wird laut dem geschäftsführenden Infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz „nach wie vor vom Vertrieb nicht angenommen und fristet bei den meisten Anbietern ein Nischendasein. Als echte Alternative zur BU konnte sich die EU nie durchsetzen.“
Nach Beobachtung seines Geschäftsführer-Kollegen Marc Glissmann habe sich die EU bislang nicht einmal für überwiegend körperlich Tätige durchsetzen können. „Schon alleine die verbale Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dürfte den einen oder anderen möglichen Kunden abschrecken“, so Glissmann.
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