6.3.2026 – Mehr als ein Drittel der Pflegeheimbewohner ist aktuell auf Hilfe zur Pflege angewiesen, wie eine aktuelle Auswertung im Auftrag der DAK zeigt. Die Krankenkasse warnt, dass sich Pflegebedürftigkeit zunehmend zur Armutsfalle entwickelt – und fordert schnelle Reformen.
Ein immer höherer Anteil von Pflegeheimbewohnern ist auf unterstützende Sozialleistungen angewiesen. Aktuell bezieht mehr als jeder dritte Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen – rund 37 Prozent – Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Das zeigt eine Analyse von Professor Dr. Heinz Rothgang (PDF, 397 KB) im Auftrag der DAK-Gesundheit.
Bei der vorherigen Ausgabe der Studie 2023 lag die Sozialhilfequote noch bei rund 36 Prozent, im Jahr 2019 bei rund 30 Prozent.
Ein Grund sind die stark steigenden Eigenanteile. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 müssen im bundesweiten Durchschnitt im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts monatlich 3.245 Euro Eigenanteil selbst tragen. Auch nach den Entlastungen durch Zuschläge auf den Pflegeanteil sinkt der Betrag nur auf 2.056 Euro monatlich (VersicherungsJournal 23.1.2026).
Die stationäre Pflege wird für immer mehr Menschen zur konkreten Armutsfalle.
Andreas Storm, DAK

Nach Berechnungen von Rothgang beziehen derzeit rund 309.000 Menschen in Pflegeheimen Sozialhilfe. Ohne Reformen könnte sich diese Zahl in den nächsten neun Jahren um etwa 15 Prozent auf rund 356.000 Betroffene erhöhen.
Entsprechend würde auch die Sozialhilfequote weiter steigen. Der Sozialforscher geht davon aus, dass im Jahr 2035 bereits 43,7 Prozent der stationär Pflegebedürftigen auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein könnten.
„Die stationäre Pflege wird für immer mehr Menschen zur konkreten Armutsfalle“, kommentiert Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, die Ergebnisse. „Mit einer Sozialhilfequote von aktuell 37 Prozent sind wir am Limit. Einen weiteren Anstieg dürfen wir nicht zulassen. Das Vertrauen in die soziale Pflegeversicherung schwindet und es droht ein Pflegekollaps.“

In der Studie rechnet Rothgang auch durch, wie sich die Sozialhilfequote unter aktuell debattierten Reformvorschlägen entwickeln würde.
Dabei greift er einen Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf. Die CDU-Politikerin hatte angeregt, Leistungen der Pflegeversicherung für Heimplätze zukünftig zu dynamisieren. Sie könnten jährlich um die Inflationsrate erhöht werden, sagte Warken im Februar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Doch diese Reform würde die Pflegebedürftigen laut Rothgang kaum entlasten. So dürfte die Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern bis zum Jahr 2035 auch bei einer Dynamisierung nach der allgemeinen Lohnentwicklung auf 42,1 Prozent steigen. Bei einer Dynamisierung der Leistungen nach Inflation läge sie sogar bei 42,9 Prozent.
Der Grund hierfür sei, dass sich Pflegeleistungen und insbesondere die Personalkosten deutlich schneller verteuerten als die allgemeine Lohn- oder Preisentwicklung. So seien die Pflegelöhne in den letzten zehn Jahren doppelt so stark gestiegen wie die Löhne in der übrigen Wirtschaft.
Die Begrenzung der Eigenanteile in den Heimen muss Teil einer großen Pflegereform werden.
Andreas Storm, DAK
Ebenfalls durchgerechnet hat der Wissenschaftler, welche Folgen es hätte, wenn die aktuell gültigen Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI wegfielen. Unter anderem hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) diese Zuschläge wiederholt kritisiert.
Nach geltendem Recht haben Heimbewohner – abhängig von der Dauer ihres Aufenthalts – Anspruch auf bis zu 75 Prozent des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE).
Ohne diese Zuschläge läge die Zahl der Pflegeheimbewohner, die Sozialhilfe benötigen, schon heute bei 45 Prozent, rechnet der Forscher vor. Bis zum Jahr 2032 würde sie auf über 50 Prozent steigen. Im Jahr 2035 müssten Pflegeheimbewohner bereits monatliche Gesamteigenanteile von 5.900 Euro aus eigener Tasche zahlen (diskontierter Wert).
„Eine Streichung oder deutliche Reduzierung der Leistungszuschläge ohne einen zumindest gleichwertigen Ersatz führt in Bezug auf die Sozialhilfequote somit zu katastrophalen Effekten“, sagt DAK-Chef Storm.
Eine wirksame Entlastung zeigt laut Studie vor allem ein Deckel für die Eigenanteile im Pflegeheim. In allen durchgerechneten Varianten würde der Anteil der Bewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, begrenzt oder sogar gesenkt. Je nach Ausgestaltung läge er im Jahr 2035 zwischen 32 und 37 Prozent – und damit sogar unter dem für 2026 erwarteten Wert.
Entsprechend fordert die DAK einen solchen Schritt. „Die Begrenzung der Eigenanteile in den Heimen muss Teil einer großen Pflegereform werden. Wir brauchen einen neuen Finanzierungsmix. Das Ziel muss eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlenden, Pflegebedürftigen und Steuerzahlenden sein“, so Storm.
Die wirklich Hilfebedürftigen würden (…) kaum profitieren, während auch Vermögende und ihre Erben entlastet würden.
PKV-Verband
Der PKV-Verband lehnt in einer Stellungnahme einen solchen Deckel ab und warnt vor den Folgen. „Ein Pflegedeckel in der stationären Pflege würde die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung weiter verschärfen und die Beitragszahler allein zwischen 2027 und 2030 mit 9,3 Milliarden Euro zusätzlich belasten“, schreibt der Verband.
Das träfe vor allem die jüngeren Generationen und würde auch den Wirtschaftsstandort Deutschland spürbar belasten, argumentiert der Verband weiter. Zugleich würde ein solcher Deckel viele Menschen entlasten, die die Kosten bereits heute selbst tragen können: Rund zwei Drittel der Pflegeheimbewohner finanzieren ihren Eigenanteil aus eigenen Mitteln.
„Die wirklich Hilfebedürftigen würden dagegen kaum profitieren, während auch Vermögende und ihre Erben entlastet würden. Langfristig braucht die Pflegeversicherung zudem mehr private, kapitalgedeckte Vorsorge, damit sie auch für kommende Generationen finanzierbar bleibt“, schreibt der Verband.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.
Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.







.jpg)



