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Fluggesellschaft kann sich nicht auf Unwetter berufen

7.6.2019 (€) – Weil er verspätet gestartet war, konnte ein Flieger wegen eines mittlerweile am Zielflughafen tobenden Gewitters nicht landen. Es kam zu einer erheblichen Verspätung. Um eine Entschädigung wurde anschließend vor Gericht gestritten. (Bild: Pixabay CC0)

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