Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

3.9.2025

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (PDF, 516 KB) beschlossen, wie die zuständigen Ressorts der Presse mitteilen. Ihm müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Das BRSG II soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

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Bärbel Bas (Bild: Photothek)
Bärbel Bas (Bild: Photothek)

„Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders, wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren“, sagt die federführende Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

„Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben“, ergänzt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dessen Ressort ebenfalls mit zuständig ist.

Die Neuregelung ergänzt das BRSG von 2018. Unter anderem sind folgende Reformen geplant (VersicherungsJournal 24.7.2025):

  • Nicht tarifgebundene Unternehmen können sich an bereits bestehenden Sozialpartnermodellen beteiligen, wenn deren Arbeitnehmer in den Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft fallen, die das Sozialpartnermodell mitträgt. So sollen auch KMU ihre Betriebsrenten mit reiner Beitragszusage anbieten können.
  • Geringverdiener erhalten eine staatliche Förderung derzeit bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro. Diese Einkommensgrenze wird erhöht und dynamisiert, indem sie an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt wird.
  • Der Förderbeitrag wird angehoben, so dass Arbeitgeberbeiträge bis zu 1.200 Euro jährlich steuerlich begünstigt werden. Bisher liegt die Grenze bei 960 Euro.
  • KMU können Arbeitnehmer leichter auf das Opting-out-Modell verpflichten, wenn der Betriebsrat zustimmt. Bedingung ist, dass der Arbeitgeber sich zu mindestens 20 Prozent an der Betriebsrente beteiligt. So sollen mehr Beschäftigte automatisch an der bAV partizipieren.
  • Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Betriebsrente künftig auch dann schon zu beziehen, wenn sie eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
  • Pensionskassen sollen die eingesammelten Beiträge offensiver anlegen können, um höhere Renditen zu erwirtschaften. Den Lebensversicherern wird diese Option nicht eingeräumt.
 
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