14.10.2025
Der Bafin und mehreren Landesbehörden ist ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gelungen: Über 1.400 Webdomains, die vermeintlich dem Anlagebetrug gedient haben, wurden beschlagnahmt. Doch neue Betrügerseiten entstehen wie am Fließband, warnt die Finanzaufsicht.
Dem Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist im Rahmen der „Operation Herakles“ ein bedeutender Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle gelungen. Das berichtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die an der Operation beteiligt gewesen ist.
Demnach haben die Behörden in Zusammenarbeit mit Europol und bulgarischen Behörden Anfang des Monats insgesamt 1.406 aktive illegale Domains beschlagnahmt und die Seiten vom Netz genommen.
Die betrügerischen Webseiten dienten dem sogenannten Cybertrading-Fraud, einem Betrugsmodell im Finanzbereich. Dabei werden die Verbraucher gezielt auf manipulierte Handelsplattformen gelockt. Dort können sie angeblich über Handelskonten in Finanzprodukte investieren.
Tatsächlich existierten die Plattformen nur auf dem Bildschirm, so berichtet die Bafin, und die eingezahlten Gelder seien nie angelegt worden. Die Täter würden häufig mit ausländischen Callcentern zusammenarbeiten, um die Opfer zusätzlich zu weiteren Zahlungen zu drängen. Dabei gäben sich die Anrufer als Broker aus.
Nach Angaben der Bafin bemerken viele Geschädigte aufgrund des professionellen Vorgehens der Täter und des Einsatzes gefälschter Handelsplattformen über Monate hinweg nicht, dass sie betrogen werden, und werden so zu weiteren Einzahlungen motiviert. Das Geld sei für die Geschädigten in der Regel vollständig verloren.
Die beschlagnahmten Domains wurden nun auf eine vom Landeskriminalamt betreute Sicherstellungsseite umgeleitet. Dort werden ein Beschlagnahmungsbanner sowie eine Warnung für die Nutzer angezeigt. Personen, die bereits Geld über die betrügerischen Webseiten investiert haben, werden gebeten, bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.
Die Zugriffszahlen würden zudem belegen, dass die Seiten häufig genutzt worden seien, berichtet die Bafin weiter. So wurden allein seit der Umleitung am 3. Oktober 2025 rund 866.000 Aufrufe durch Nutzer gezählt.
„Die Beschlagnahme der Webseiten verdeutlicht das riesige Ausmaß des Betrugs über Online-Handelsplattformen. Die Täter werden dabei immer professioneller“, sagt Birgit Rodolphe, Bafin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention.
„Sie verwenden Künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und mit ihnen Anlegerinnen und Anleger in die Falle zu locken. Die Finanzaufsicht geht in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden gegen diese unerlaubten Geschäfte vor“, berichtet die Diplom-Betriebswirtin.
Die Bafin hat auf ihrer Webseite ein Dossier zusammengestellt, in dem sie Tipps gibt, wie Privatanleger Anlagebetrug erkennen können.
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