Bafin nimmt Prämienkalkulation der Kfz-Versicherer verstärkt ins Visier

3.3.2026 – Die Wohlverhaltensaufsicht der Behörde hat bei den Kosten von Lebensversicherungen bereits Verbesserungen bewirkt, wie die oberste Versicherungsaufseherin Julia Wiens bei einem Vortrag berichtet. Dennoch zeige sich beim Blick auf die Überschussbeteiligung weiterhin Intransparenz. In der Schaden- und Unfallversicherung werfe die Prämienkalkulation der Versicherer Fragen auf: Diese sei nicht immer transparent und nachvollziehbar.

Julia Wiens, Exekutivdirektorin für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), hat beim versicherungsrechtlichen Jour Fixe an der Universität zu Köln am 25. Januar darüber gesprochen, welche Schwerpunkte die Aufsichtsbehörde bei der Überwachung der Wohlverhaltensaufsicht verfolgt.

„In der Wohlverhaltensaufsicht geht es um die Frage, ob Versicherer mit Verbraucherinnen und Verbrauchern fair umgehen“, erklärt Wiens. Dabei stellt sie folgende Fragen in den Mittelpunkt:

  • Bieten die angebotenen Versicherungsprodukte einen angemessenen Kundennutzen?
  • Werden in der Beratung am Ort des Vertragsabschlusses bedarfsgerechte Produkte angeboten?
  • Werden die Kunden korrekt über das Produkt informiert?
  • Wie verhalten sich die Versicherer bei der Leistungsbearbeitung – werden Leistungsanträge fair und transparent bearbeitet?

Wohlverhaltensaufsicht der Bafin ist gesetzlich klar reguliert

Wiens weist den Vorwurf aus Branche und von Vermittlerverbänden zurück, die Bafin würde mit der stärkeren Gewichtung des Verbraucherschutzes ihre Finanzaufsicht überspannen (VersicherungsJournal 18.1.2023). Die Wohlverhaltensaufsicht stütze sich auf klare gesetzliche Grundlagen, die die Versicherungsaufsicht ausdrücklich zu diesen Aufgaben verpflichteten:

  • Nach Artikel 17 Absatz 1 IDD müssten Versicherungsvertriebe gegenüber ihren Kunden „stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse“ handeln.
  • Artikel 25 Absatz 1 IDD verpflichte Versicherer zudem, ihre Produkte zu verstehen, regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie weiterhin dem definierten Zielmarkt entsprechen und über eine geeignete Vertriebsstrategie vertrieben werden.

Ergänzt werde dieser Rahmen durch eine Delegierte Verordnung zur IDD sowie durch nationale Vorgaben im VAG und im VVG. Grundlage des Mandats sei darüber hinaus § 4 Absatz 1a FinDAG, wonach die Bafin auch dem Schutz kollektiver Verbraucherinteressen verpflichtet sei.

Wiens hebt hervor, dass die Bafin die Wohlverhaltensaufsicht gleichrangig zur Risiko- und Stabilitätsaufsicht der Versicherer bewertet. Sie geht anschließend auf die Frage ein, was bisher erreicht wurde.

Würden Sie Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis so ein Produkt empfehlen?

Julia Wiens, Bafin

Kundennutzen von Lebensversicherungen „ist keine Selbstverständlichkeit“

Mit dem „Merkblatt 01/2023 zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungs-Produkten“ habe man die Versicherer darauf verpflichtet, dass ihre Produkte einen angemessenen Kundennutzen für den jeweiligen Zielmarkt bieten müssten (9.5.2023).

Julia Wiens (Bild: Matthias Sandmann)
Julia Wiens (Bild: Matthias Sandmann)

Wiens stellt klar: Es gehe nicht darum, einen Kundennutzen für jede einzelne versicherte Person zu garantieren. Entscheidend sei der Zielmarkt. Dass Lebensversicherungen einen solchen Nutzen haben, „klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Ist es aber nicht. Unsere Prüfungen haben gezeigt: Die Realität schaut oft anders aus“, so Wiens.

Die Versicherer seien verpflichtet, neben der anvisierten Zielgruppe auch die zu erwartende Rendite zu definieren, die mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden müsse. Darüber hinaus nehme die Bafin die Zahl vorzeitiger Vertragsstornierungen sowie die Effektivkosten in den Blick – also die Kosten, die die jährliche Rendite der Kundinnen und Kunden mindern.

Die Beamtin verwies darauf, dass bei einem Marktvergleich manche Lebensversicherer Effektivkosten von vier Prozent und mehr aufwiesen (31.3.2022). „Würden Sie Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis so ein Produkt empfehlen? Hier scheint ein angemessener Kundennutzen zumindest fraglich“, rügt die Aufseherin.

Wohlverhaltensregeln haben laut Wiens bereits Verbesserungen bewirkt

Seit dem Marktvergleich im Jahr 2022 habe die Behörde jedoch bereits Besserungen durchsetzen können, berichtet Wiens weiter. Einige Produkte seien wegen fehlenden Kundennutzens vom Markt genommen worden. Zudem habe die Bafin Kostensenkungen im Bestand und rückwirkende Kompensationsmaßnahmen durchsetzen können.

„Bei fondsgebundenen Produkten gegen laufenden Beitrag gab es zudem eine signifikante Verbesserung bei den Effektivkosten – vor allem beim teuersten Viertel und im Median des Markts, teilweise um mehr als 40 Basispunkte. Das hat unsere Abfrage zu den Effektivkosten von Versicherungsanlageprodukten im vergangenen Jahr gezeigt. Wir sehen: Die Wohlverhaltensaufsicht wirkt“, so Wiens.

Für das teuerste Viertel der Branche lagen die Effektivkosten bei einem Eintrittsalter von 37 Jahren und einer Ansparphase von 30 Jahren bei 1,9 Prozent oder mehr. Das sei zwar eine Verbesserung, stelle aber weiterhin eine nicht unerhebliche Renditeminderung für die Versicherten dar. Bisher hat die Aufsichtsbehörde die Ergebnisse des Marktvergleichs 2024 nicht veröffentlicht.

Darüber hinaus beklagt die Bafin-Direktorin Intransparenz bei Überschussbeteiligungen. Mehr als die Hälfte der Lebensversicherer habe auch bei neueren, auskömmlich kalkulierten Produkten – also solchen mit ausreichenden Ertragsspielräumen – keine Risikoüberschussbeteiligung deklariert, berichtet sie. „Den Ursachen dafür werden wir näher auf den Grund gehen“, so Wiens.

Schaden- und Unfallversicherung: Tarifkalkulation im Visier der Bafin

Wiens führt weiter aus, dass der Grundsatz, Versicherungsprodukte müssten einen angemessenen Kundennutzen bieten, universell sei – und folglich auch in der Schaden- und Unfallversicherung greife. Es gelte der Grundsatz, dass Gewinn- und Risikozuschläge nicht unangemessen hoch sein dürften.

Diesbezüglich habe die Aufsichtsbehörde bei einer repräsentativen Abfrage festgestellt, dass die Versicherer neben der versicherungsmathematischen Prämienkalkulation ihre Tarife anhand weiterer Kriterien differenzieren. „Über das Ergebnis waren wir überrascht“, berichtet die Aufseherin.

Zum Beispiel gaben 85 Prozent der Versicherer an, dass sie die Preise bei ihren Kfz-Produkten zusätzlich außerhalb des versicherungsmathematischen Tarifmodells differenzieren – die Hälfte davon in erheblichem Umfang. Hier wolle die Bafin bei der Preisdifferenzierung drei Themen in den Blick nehmen:

  • Rabattierung durch den Vertrieb: Rabatte werden nicht immer risikobasiert vergeben und sind für Kunden oft nicht transparent nachvollziehbar.
  • Price-Walking: Wiederholte Prämiensteigerungen, die nicht durch Risiko oder Kosten begründet sind, sondern von der Wechsel- oder Preissensitivität der Kunden profitieren.
  • Preisdifferenzierung zwischen Neu- und Bestandskunden: Etwa durch unterkalkulierte Neugeschäftstarife oder stärkere Prämienanpassungen im Bestand ohne Risikobegründung. Hier bestehe der Verdacht, dass günstige Neutarife zulasten treuer Bestandskunden berechnet würden, die entsprechend mehr bezahlen müssten.

Verzögerungen bei der Schadenbearbeitung nicht akzeptabel

Auch bei der Bearbeitungszeit von Leistungsanträgen sieht die Behörde Handlungsbedarf – in der Krankenversicherung ebenso wie in der Schaden- und Unfallversicherung. Verzögerte Leistungsbearbeitungen könnten Versicherte in finanzielle Schwierigkeiten bringen, etwa bei hohen Arztrechnungen oder großen Schadensfällen.

Die Aufsicht erwarte daher grundsätzlich eine Bearbeitung innerhalb eines Monats, sofern alle notwendigen Informationen vorliegen und keine sachlichen Gründe, etwa die Einholung von Gutachten, eine längere Dauer rechtfertigten. Mangelnde Personalressourcen oder ein erhöhtes Schadenaufkommen könnten dies nicht dauerhaft entschuldigen.

Die Rede wurde auf der Webseite der Bafin vollständig veröffentlicht.

 
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