Baby erhält eine Million Euro Schmerzensgeld

21.8.2025

Das Landgericht Göttingen hat am 14. August 2025 (12 O 85/21) erstmals einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen – die höchste Summe, die das Gericht bisher verhängt hat. Das teilt das Gericht per Pressetext mit. Eine schriftliche Begründung wurde bislang nicht veröffentlicht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die zuständige Ärztehaftungskammer stellte demnach fest, dass dem medizinischen Personal der beklagten Krankenhausgesellschaft mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen sind. So hätten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet, obwohl sie den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin hätten erkennen müssen.

Nach der Geburt wurde das Kind zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt, so hob das Gericht laut Pressetext hervor. Auch sei es versäumt worden, den neonatologischen Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen zu verständigen, der auf solche Fälle spezialisiert sei. Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses habe inzwischen schließen müssen.

Infolge der ärztlichen Fehler habe die Neugeborene schwerste körperliche und geistige Beeinträchtigungen erlitten, berichtet das Landgericht weiter. Sie sei weder in der Lage zu sprechen noch eigenständig zu essen und bedürfe einer ununterbrochenen Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Gesundheitszustandes sei nicht zu rechnen.

Das Gericht sah einen Schadensersatzanspruch unter anderem auf Grundlage von Schlechterfüllung nach § 630a BGB als gegeben an, wie eine Sprecherin auf Nachfrage mitteilte. Zudem komme eine deliktische Haftung wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 823 Absatz 1 BGB in Betracht, verbunden mit einem Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 253 Absatz 2 BGB.

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Personal · Schmerzensgeld
 
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