Aktivrente soll bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten

9.10.2025 – Die Bundesregierung drückt aufs Tempo: Bereits zum 1. Januar 2026 sollen die Aktivrente sowie weitere Reformen in Kraft treten. Zugleich soll das Bürgergeld abgeschafft und durch eine Grundsicherung ersetzt werden – in Zukunft wäre sogar der Wegfall sämtlicher Bezüge möglich.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte einen „Herbst der Reformen“ angekündigt – und musste bald feststellen, dass die Bundesregierung alles andere als geschlossen auftritt.

Uneinigkeit zwischen den Unionsparteien und der SPD zeigte sich unter anderem bei der Rentenreform (VersicherungsJournal 26.8.2025), bei der Reform des Bürgergeldes sowie beim geplanten Verbrenner-Aus ab 2035. Das EU-weite Verkaufsverbot für Neuwagen mit Benzin- und Dieselmotor würden CDU und CSU am liebsten rückgängig machen.

Koalitionsausschuss einigt sich bei wichtigen Reformen

Friedrich Merz (Bild: Tobias Koch)
Friedrich Merz (Bild: Tobias Koch)

Mit umso größerer Spannung waren die Ergebnisse des Koalitionsausschusses erwartet worden: Am Mittwoch um 17:30 Uhr trafen sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Bundeskanzleramt. Die Gespräche dauerten bis tief in die Nacht – laut Bild.de endete die Krisenrunde der Parteichefs erst gegen zwei Uhr, nach rund acht Stunden Verhandlung.

Am Donnerstagmorgen erklärten Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder sowie die SPD-Bundesminister Bärbel Bas (Arbeit und Soziales) und Lars Klingbeil (Finanzen) in einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass sich die Koalition in wichtigen Fragen geeinigt habe.

Streit hatte es nach Medienberichten im Vorfeld um die geplante Aktivrente gegeben – vor allem um den Progressionsvorbehalt. Laut Bild.de hatte SPD-Chef Klingbeil Bedenken angemeldet, dass die Pläne nicht verfassungskonform seien.

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Arbeiten im Rentenalter wird steuerlich begünstigt

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung in Zeiten des Fachkräftemangels steuerliche Anreize schaffen, damit Bürger auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Einig war man sich darin, dass bis zu 2.000 Euro im Monat hinzuverdient werden dürfen, ohne dass darauf Einkommensteuer fällig wird.

Das Problem dabei: Nicht nur das Einkommen aus Arbeit wird versteuert, sondern das gesamte Einkommen. Dazu zählen bei Rentnern neben der gesetzlichen Rente etwa Betriebsrenten, private Renten oder Kapitalerträge.

Dadurch hätte die Aktivrente dazu führen können, dass insbesondere Personen mit höheren Alterseinkünften insgesamt mehr Steuern zahlen müssen – weil ihr Einkommen durch den Hinzuverdienst einem höheren Steuersatz unterliegt. Hier konnte man sich auf folgende Regeln einigen:

  • Wie geplant dürfen Bürger im Rentenalter bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
  • Diese Beträge bleiben vollständig außerhalb der regulären Einkommensteuerberechnung – sie mindern also weder den Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro im Jahr noch erhöhen sie den Steuersatz.
  • Damit soll sichergestellt werden, dass die Aktivrente nicht dazu führt, dass Berufstätige im Rentenalter insgesamt mehr Steuern zahlen müssen.
  • Die Aktivrente soll ausschließlich von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Anspruch genommen werden können, wie Tagesschau.de berichtet. Damit würden Selbstständige nicht von den Steuererleichterungen profitieren.
  • Die Aktivrente solle nach zwei Jahren evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Die Aktivrente soll bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und laut Friedrich Merz am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Darüber hinaus kündigten die Parteichefs weitere Reformen bei der Rente an.

Weitere Reformschritte bei der Rente angekündigt

Lars Klingbeil (Bild: Photothek Media Lab)
Lars Klingbeil (Bild: Photothek Media Lab)

Finanzminister Klingbeil betonte, man wolle bei der Rente ein besonders attraktives Reformpaket schnüren.

Die Koalition halte an der Frühstart-Rente fest: Jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren, das eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Der Betrag soll in ein kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden (25.9.2025).

Weitere Reformen wurden bei der Mütterrente und der privaten Altersvorsorge angekündigt – ohne dass diesbezüglich weitere Details kommuniziert wurden. Einen ersten Gesetzentwurf zur Reform der Mütterrente hatte Bas im Juni vorgelegt (27.6.2025):

Derzeit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten unterschiedlich angerechnet: Für vor 1992 geborene Kinder beträgt sie zweieinhalb Jahre, für Kinder, die nach 1991 geboren wurden, drei Jahre. Ziel der Reform ist es, allen Kindern künftig drei Jahre anzuerkennen und damit eine vollständige Gleichstellung zu erreichen.

Markus Söder: „Das Bürgergeld ist Geschichte“

Darüber hinaus haben sich die Koalitionsspitzen auf die Abschaffung des Bürgergelds verständigt. „Das Bürgergeld ist Geschichte“, sagte CSU-Chef Markus Söder bei der Vorstellung der Ergebnisse. Demnach sollen zukünftig harte Sanktionen möglich sein, wenn Betroffene ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

Was genau geplant ist, erläuterte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bei der Vorstellung der Ergebnisse:

  • Wer einen ersten Termin im Jobcenter verpasse, bekomme eine zweite Chance.
  • Bleibe auch dieser Termin ungenutzt, kürze das Amt die Leistungen um 30 Prozent.
  • Beim dritten Versäumnis kürze das Jobcenter die Geldleistung vollständig, Miete und Heizkosten würden aber weiterhin bezahlt.
  • Bleibe auch der vierte Termin ungenutzt, fielen auch die Zahlungen für Miete und Heizkosten weg.

Bas hob hervor, dass unterschiedliche Sanktionsmechanismen für Termin- und Arbeitsverweigerer greifen würden. Verweigert ein Leistungsberechtigter die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, werden laut dem Beschluss der Koalition demnach die Geldleistungen gestrichen – Unterkunftskosten aber weiterhin bezahlt. Dabei sollen Härtefälle berücksichtigt werden, etwa wenn eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist, weil sich eine Person im Krankenhaus aufhält.

Änderungen auch bei Schonvermögen geplant

Bärbel Bas (Bild: Photothek)
Bärbel Bas (Bild: Photothek)

Auch bei der Karenzzeit soll es Änderungen geben. Bisher wurde vorhandenes Vermögen, zum Beispiel Ersparnisse, nicht auf das Bürgergeld angerechnet, und auch sehr hohe Mieten wurden vorübergehend übernommen. Diese Schonfrist falle nun weg.

Stattdessen soll sich das Schonvermögen zukünftig nach der „Lebensleistung“ richten – also zum Beispiel danach, wie alt jemand ist oder wie lange er in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Auf die Frage einer Journalistin, ob die vollständige Streichung der Zahlungen überhaupt verfassungsgemäß sei, verwies Bas auf die Mitwirkungspflichten von Sozialleistungsempfängern laut SGB I, die eine solche Regelung rechtfertigen würden. Sie rechne jedoch mit Klagen gegen die Reform bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Bundeskanzler Merz betonte, man habe sich bei der Bürgergeldreform so weit verständigt, dass das Gesetzgebungsverfahren nun unmittelbar eingeleitet werden könne.

Weitere Ergebnisse des Koalitionsgipfels

Darüber hinaus präsentierten die Koalitionäre weitere Ergebnisse:

  • Drei Milliarden Euro sollen zusätzlich in den Ausbau und die Erneuerung von Straßen und Autobahnen fließen – ein Anliegen, das vor allem von den Unionsparteien vorangetrieben wurde. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte Mitte September ursprünglich rund 15 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029 gefordert. Die Koalitionäre berichteten bei der Vorstellung der Ergebnisse jedoch, dass das Finanzierungsloch nicht so groß wie zunächst angenommen sei: Es belaufe sich auf rund 4,5 Milliarden Euro.
  • Eine Einigung zum Verbrenner-Aus ab 2025 wurde zunächst vertagt. Zu klären seien weitere technische Details. In den nächsten Tagen ist ein Autogipfel anberaumt, bei dem sich Regierungsvertreter mit Vertretern der Autoindustrie treffen. „Und dann werden wir uns in der Bundesregierung auch zügig in einer Positionierung zum Thema Automobil festlegen“, sagte Klingbeil.
  • Vorgesehen ist ein Förderprogramm, das Kaufanreize für E-Autos schaffen soll. Davon sollen vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.
 
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