9.10.2025 – Die Bundesregierung drückt aufs Tempo: Bereits zum 1. Januar 2026 sollen die Aktivrente sowie weitere Reformen in Kraft treten. Zugleich soll das Bürgergeld abgeschafft und durch eine Grundsicherung ersetzt werden – in Zukunft wäre sogar der Wegfall sämtlicher Bezüge möglich.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte einen „Herbst der Reformen“ angekündigt – und musste bald feststellen, dass die Bundesregierung alles andere als geschlossen auftritt.
Uneinigkeit zwischen den Unionsparteien und der SPD zeigte sich unter anderem bei der Rentenreform (VersicherungsJournal 26.8.2025), bei der Reform des Bürgergeldes sowie beim geplanten Verbrenner-Aus ab 2035. Das EU-weite Verkaufsverbot für Neuwagen mit Benzin- und Dieselmotor würden CDU und CSU am liebsten rückgängig machen.
Mit umso größerer Spannung waren die Ergebnisse des Koalitionsausschusses erwartet worden: Am Mittwoch um 17:30 Uhr trafen sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Bundeskanzleramt. Die Gespräche dauerten bis tief in die Nacht – laut Bild.de endete die Krisenrunde der Parteichefs erst gegen zwei Uhr, nach rund acht Stunden Verhandlung.
Am Donnerstagmorgen erklärten Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder sowie die SPD-Bundesminister Bärbel Bas (Arbeit und Soziales) und Lars Klingbeil (Finanzen) in einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass sich die Koalition in wichtigen Fragen geeinigt habe.
Streit hatte es nach Medienberichten im Vorfeld um die geplante Aktivrente gegeben – vor allem um den Progressionsvorbehalt. Laut Bild.de hatte SPD-Chef Klingbeil Bedenken angemeldet, dass die Pläne nicht verfassungskonform seien.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung in Zeiten des Fachkräftemangels steuerliche Anreize schaffen, damit Bürger auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Einig war man sich darin, dass bis zu 2.000 Euro im Monat hinzuverdient werden dürfen, ohne dass darauf Einkommensteuer fällig wird.
Das Problem dabei: Nicht nur das Einkommen aus Arbeit wird versteuert, sondern das gesamte Einkommen. Dazu zählen bei Rentnern neben der gesetzlichen Rente etwa Betriebsrenten, private Renten oder Kapitalerträge.
Dadurch hätte die Aktivrente dazu führen können, dass insbesondere Personen mit höheren Alterseinkünften insgesamt mehr Steuern zahlen müssen – weil ihr Einkommen durch den Hinzuverdienst einem höheren Steuersatz unterliegt. Hier konnte man sich auf folgende Regeln einigen:
Die Aktivrente soll bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und laut Friedrich Merz am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Darüber hinaus kündigten die Parteichefs weitere Reformen bei der Rente an.
Finanzminister Klingbeil betonte, man wolle bei der Rente ein besonders attraktives Reformpaket schnüren.
Die Koalition halte an der Frühstart-Rente fest: Jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren, das eine Schule oder andere Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Der Betrag soll in ein kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden (25.9.2025).
Weitere Reformen wurden bei der Mütterrente und der privaten Altersvorsorge angekündigt – ohne dass diesbezüglich weitere Details kommuniziert wurden. Einen ersten Gesetzentwurf zur Reform der Mütterrente hatte Bas im Juni vorgelegt (27.6.2025):
Derzeit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten unterschiedlich angerechnet: Für vor 1992 geborene Kinder beträgt sie zweieinhalb Jahre, für Kinder, die nach 1991 geboren wurden, drei Jahre. Ziel der Reform ist es, allen Kindern künftig drei Jahre anzuerkennen und damit eine vollständige Gleichstellung zu erreichen.
Darüber hinaus haben sich die Koalitionsspitzen auf die Abschaffung des Bürgergelds verständigt. „Das Bürgergeld ist Geschichte“, sagte CSU-Chef Markus Söder bei der Vorstellung der Ergebnisse. Demnach sollen zukünftig harte Sanktionen möglich sein, wenn Betroffene ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.
Was genau geplant ist, erläuterte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bei der Vorstellung der Ergebnisse:
Bas hob hervor, dass unterschiedliche Sanktionsmechanismen für Termin- und Arbeitsverweigerer greifen würden. Verweigert ein Leistungsberechtigter die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, werden laut dem Beschluss der Koalition demnach die Geldleistungen gestrichen – Unterkunftskosten aber weiterhin bezahlt. Dabei sollen Härtefälle berücksichtigt werden, etwa wenn eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist, weil sich eine Person im Krankenhaus aufhält.
Auch bei der Karenzzeit soll es Änderungen geben. Bisher wurde vorhandenes Vermögen, zum Beispiel Ersparnisse, nicht auf das Bürgergeld angerechnet, und auch sehr hohe Mieten wurden vorübergehend übernommen. Diese Schonfrist falle nun weg.
Stattdessen soll sich das Schonvermögen zukünftig nach der „Lebensleistung“ richten – also zum Beispiel danach, wie alt jemand ist oder wie lange er in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Auf die Frage einer Journalistin, ob die vollständige Streichung der Zahlungen überhaupt verfassungsgemäß sei, verwies Bas auf die Mitwirkungspflichten von Sozialleistungsempfängern laut SGB I, die eine solche Regelung rechtfertigen würden. Sie rechne jedoch mit Klagen gegen die Reform bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Bundeskanzler Merz betonte, man habe sich bei der Bürgergeldreform so weit verständigt, dass das Gesetzgebungsverfahren nun unmittelbar eingeleitet werden könne.
Darüber hinaus präsentierten die Koalitionäre weitere Ergebnisse:
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