Zwischen Fehlentscheidung und Schaden zufügen unterscheiden

15.3.2018 – Die Kritik kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Es wäre vielleicht einen separaten Artikel wert, wobei Fehlentscheidungen wohl kaum quantifizierbar wären. Was wäre denn der Bezugspunkt? „Hätte man in den Fond X investiert, dann ....”?

Ich glaube, dass es schon einen Unterschied darstellt, ob jemand bewusst jemandem anders Schaden zufügt oder eine falsche Entscheidung trifft.

Sie hätten dann doch auch das Fehlen von Betrügereien durch Versicherungsnehmer ansprechen können. Die dort anfallende Summe geht in erheblichem höherem Umfang zu Lasten der (anderen) Versicherunsnehmer.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Nicht einseitig berichten”.

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