Wie korrigiert man eine Regionalklasse?

26.9.2018 – Der Satz „korrigiert die Regionalklasse anhand der tatsächlich befahrenen Regionen” irritiert etwas. Wie korrigiert man eine Regionalklasse? Wer also mit Kölner Kennzeichen nach Koblenz fährt, soll dann für die Zeit des Aufenthaltes dort für die Regionalklasse für Koblenz zahlen? Und anteilmäßig noch den Beitrag für die bis dahin durchfahrenen Regionalklassen? Wobei die Köln umliegenden Gebiete schon bei der Ermittlung der Kölner Regionalklasse eingerechnet sind.

Heute wird bei einem selbst verschuldeten Unfall eines Kölner Autofahrers in Koblenz dieser Schaden der Regionalstatistik Köln zugeordnet. Würde man davon ausgehen, dass dieser Unfall aufgrund der Koblenzer Gegebenheiten, ((beispielhaft) schlechtere Straßen, weniger Geschwindigkeits-Beschränkungen und so weiter) geschehen ist, müsste er der Regionalstatistik Koblenz zugeordnet werden. Und in dem Augenblick könnte man tatsächlich die durchfahrene Region zur Beitragsermittlung nutzen, zumindest in der Krafthafpflicht- und Vollkasko-Versicherung.

Allerdings ist auch das fehlerbehaftet, da die Durchfahrt durch eine Regionalklasse über die Autobahn ein ganz anderes Risiko darstellt als eine Durchfahrt der Stadt selbst. In der Teilkaskoversicherung stelle man sich einmal vor, dass jemand einen Regionalklassenbezirk durchfährt, bei dem Marderschäden erhöht auftreten. Nun müsste er für das erhöhte Risiko zahlen, obwohl ein Marder wohl kaum in ein fahrendes Fahrzeug „klettert” um sein Werk zu beginnen. Verbessern wird sich durch dieses Modell eher nichts.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Auf der Suche nach rentablem Kraftfahrtversicherungs-Geschäft”.

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Berufsunfähigkeit · Kfz-Versicherung
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