Wie hoch sind eigentlich die Schadensersatz-Forderungen an andere?

27.11.2018 – „Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung”? Wie hoch sind eigentlich die Schadensersatz-Forderungen der Finanzbehörden an kriminelle Autohersteller wegen entgangener Kfz-Steuer angesichts ausgewiesener CO²-Betrugswerte?

Ich fahre einen Audi und der Aufsichtsratschef meines tollen Audi-Konzerns wird verhaftet. Der ist auch noch im Aufsichtsrat vom FC Bayern München – und bleibt sogar. Ich fahre einen VW und ein hochrangiger VW-Sauber-Manager wird auf der Airport-Toilette in den USA verhaftet, weil er mich (seine Kundin!) betrogen hat.

Ich bin Fußballfan vom FC Bayern München und dessen Präsident wird gefeiert, obwohl er in Größenordnungen Steuern hinterzogen hat und in den Knast (ins Knästchen) musste. Klarstellung: Ich war noch nie Fan von Bayern München... Und Annegret Kramp-Karrenbauer sagt: Wenn wenigstens die Politiker die Gesetze einhalten würden.

Heute lese ich: Krankenkassen laufen Sturm gegen Betrügereien von Kliniken. Meine Bank – lese ich – ist in einen Geldwäscheskandal gigantisch großen Ausmaßes verwickelt. Und dann kommt da einer, der seine Dieseldreckschleuder nicht fahren darf und will wenigsten ein par Peanuts an Kfz-Steuern zurückhaben?

So geht das nicht. Denn hier herrscht Recht und Ordnung und unter Anderem der Grundsatz der gleichmäßigen ... was auch immer. Aber zum Glück gibt's mit der neuen FinVermV ja nun Taping! Merkt hier einer noch was?

Susanne Richter

sr@dorotheenstadt.de

zum Artikel: „Weniger Kfz-Steuern zahlen wegen Fahrverboten?”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Schadenersatz · Steuern
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG