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Weniger Versicherte im Notlagentarif kann Zunahme der Notlagen anzeigen

18.10.2021 – Die Coronakrise könnte auch hier ihre Spuren hinterlassen und zu einer Verminderung der Zahl der im Notlagentarif Versicherten geführt haben. Kaum ist der Rückgang durch Corona-Tote zu erklären.

Aber die coronabedingte wirtschaftliche Notlage vieler Selbständiger kann diese zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung veranlasst haben, wodurch sie aus der PKV in die Gesetzliche Krankenversicherung gewechselt sind.

Bei vielen anderen dürfte sich die wirtschaftliche Situation derart schnell und stark verschlechtert haben, dass sie nicht nur Probleme hatten, ihre Beiträge noch zu zahlen, sondern gleich sozial hilfebedürftig geworden sind. Damit übernimmt dann das Sozialamt notfalls die gesamte Beitragszahlung zur PKV und es erfolgt gar kein Wechsel des Versicherungsschutzes wegen Nichtzahlung in den Notlagentarif.

Durch den Übergang von nur Zahlungsproblemen in die Hilfebedürftigkeit endet dann auch eine vorher bestehende Versicherung im Notlagentarif. Der ursprüngliche Tarif wird dann wieder in Kraft gesetzt und dessen Beiträge ganz oder teilweise vom Sozialamt übernommen.

Dabei kann zu einer solchen sozialen Hilfebedürftigkeit auch beitragen, wenn der Beitrag des ursprünglichen Tarifes angepasst wird – sie kann sogar auch alleine durch dessen Beitragshöhe entstehen. In diesen Fällen also endet der Notlagentarif wieder oder er beginnt gar nicht erst.

Die Abnahme der Versicherten im Notlagentarif kann also eine echte Zunahme der Notlagen anzeigen, was auch plausibler wäre.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die PKV-Anbieter mit den meisten Versicherten im Notlagentarif”.

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