15.4.2024 – Verstirbt ein Makler, ohne seine Nachfolge geregelt zu haben, gehen seine Erben oft leer aus. Denn ein Maklerauftrag endet in der Regel mit dem Tod des Vermittlers. SdV-Vorstand Dirk Czaya erklärt in seinem Gastbeitrag, mit welchen vorsorglichen Maßnahmen – etwa durch eine vertragliche Nachfolgeklausel oder die rechtliche Umwandlung des Unternehmens – Abhilfe geschaffen werden kann.
Die Absicherung des eigenen Lebenswerks vernachlässigen viele Versicherungsmakler sträflich. Der Erhalt der Courtage-Ansprüche im Erbfall wird dadurch nicht selten leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Es gibt immer wieder Fälle, in denen dieses Versäumnis zum vollständigen Verlust des mühsam aufgebauten Kundenstamms führt.
Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Brisanz: Nach dem Ableben eines Maklers, der über Jahrzehnte hinweg einen umfangreichen Kundenstamm aufgebaut hatte, fielen sämtliche Courtage-Ansprüche zurück an die Versicherungsgesellschaften.
Dies geschah, weil die bestehenden Maklerverträge keine Nachfolgeregelungen enthielten und zudem viele Kundenbeziehungen ohne formelle Maklerverträge geführt wurden.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses besagt, dass der Maklerauftrag mit dem Tod des Maklers endet, sofern es nicht explizit anders vereinbart ist. Diese Regelung führte im besagten Fall dazu, dass die Familie des verstorbenen Vermittlers keinerlei Ansprüche auf die fortlaufenden Courtagezahlungen hatte.
Um solch ein Szenario zu vermeiden, gibt es nachfolgend einige klare Handlungsempfehlungen.
Es ist unerlässlich, dass jeder Kunde einen Maklervertrag mit einer Nachfolgeklausel und einer Datenschutzvereinbarung unterzeichnet. Diese Verträge gewährleisten, dass die Courtage-Ansprüche auch nach dem Tod des Maklers auf einen Nachfolger übergehen können.
Zudem ist es unerlässlich, dass vor allem auch Kunden, die bisher ohne formellen Maklervertrag betreut wurden, in diese Absicherungsstrategie einbezogen werden.
Die Umwandlung in eine juristische Person wie eine GmbH kann zusätzlichen Schutz bieten. Diese Umstrukturierung ermöglicht die Vererbung oder den Verkauf der Unternehmensanteile, ohne dass sich am Kundenverhältnis oder den Courtage-Ansprüchen etwas ändert, da sie dann bei der Gesellschaft liegen.
Dieser Schritt ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn das Unternehmen bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen erreicht.
Die Zusammenarbeit mit einem größeren Maklerunternehmen als Untervermittler bietet eine weitere Möglichkeit, das Lebenswerk abzusichern. In einem solchen Verhältnis profitiert der kleinere Makler von den Ressourcen und der Infrastruktur des größeren Partners.
Zudem werden im Vorfeld bereits klare Regelungen für eine eventuell spätere Übernahme oder die Übertragung des Kundenstamms im Todesfall getroffen, einschließlich der Konditionen.
Die Absicherung der Courtage-Ansprüche und des Kundenstamms ist für Versicherungsmakler von essenzieller Bedeutung.
Durch vorausschauende Planung und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen können Makler sicherstellen, dass ihr Lebenswerk auch nach ihrem Tod erhalten bleibt und ihre Angehörigen finanziell abgesichert sind.
Der Autor ist Jurist und geschäftsführender Vorstand des SdV Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. Auf ihrer Webseite stellt die SdV eine Checkliste mit strukturiertem Plan für den überlegten Ausstieg zum Download zur Verfügung. Für Interessierte gibt es zudem eine Hotline unter 0800 7388748.
Das Thema „Nachfolge“ hat in allen Branchen Hochkonjunktur. Nachfolgebörsen aller Art – von Nachfolgeberatern, Vereinen bis hin zu den Industrie- und Handelskammern – boomen. Doch es gibt keine Patentrezepte für Verkaufswillige wie für Käufer. Zu unterschiedlich ist der Status-quo der Betriebe, Bestände und Unternehmen. Zu unterschiedlich sind die Wünsche der Beteiligten. Wissenswerte Fakten und Zahlen rund um den Unternehmensverkauf, Empfehlungen von Experten wie auch Erfahrungsberichte von Vermittlern liefert das Dossier des VersicherungsJournals. Es soll dazu beitragen, dass alle, die sich mit dem Thema Nachfolgeplanung beschäftigen, den für sie individuell richtigen Weg finden. Nähere Informationen und Bestellmöglichkeit finden sich unter diesem Link. Die Publikation steht Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung. |
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.
Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.