Versicherungspflicht tut Not

10.3.2023 – Die Versicherungspflicht tut Not! Der Weg einer annähernd 100-prozentigen Abdeckung über alle Wohngebäude-Versicherungen ohne automatischen Einschluss ist kurzfristig unmöglich umzusetzen.

Mit dem automatischen Einschluss muss sich die Versicherungswirtschaft nur Gedanken machen, wie dieser Einschluss geschieht, ohne dass zig Millionen Euro als jährliche Provisionen oder Courtage in die Taschen der Versicherungsvermittler fließen, die dafür nichts tun mussten. Mit einer guten EDV dürfte das jedoch zu bewerkstelligen sein.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Artikel: „Elementarschäden: Kretschmann und Wüst starten neue Initiative”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Ein obligatorischer automatischer Einschluss ohne Regeln schadet den Verbrauchern. mehr ...

+Hubert Gierhartz - Bei Elementarschadenfall bis 20 Stunden Arbeit für Vermittler. mehr ...

Rüdiger Falken - Klausel mit Beraterkosten in die Bedingungen aufnehmen. mehr ...

Hubert Gierhartz - Der Alltag stellt sich völlig anders dar. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Maklercourtage · Versicherungspflicht · Versicherungsvermittler
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