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Versicherer wird bei seinen Eigenmittel-Anforderungen entlastet

16.11.2018 – Ein klares Jein auf den Leserbrief. Natürlich entlastet der Versicherer seine aufsichtsrechtlichen Eigenmittel-Anforderungen. Aber dass in zu vielen Fällen in der ersten und dritten Schicht Garantiemodelle empfohlen werden (das schließt Hybride mit hohem Garantieniveau ein) und dies in einer langfristigen Niedrig-Real-Zinsphase zu einem „Sterben in Sicherheit“ führt, kann man in einem freien Markt wohl kaum den Produktanbietern vorwerfen.

Dank der Beratung versteht doch der Kunde, dass er, anders als der Versicherer für seine langfristige Verbindlichkeit der Altersversorgung, nicht die bilanzielle und aufsichtsrechtliche Verpflichtung hat, jederzeit eine garantierte Ausfinanzierung dieser nachzuweisen. Damit kann und muss er diversifizierter und flexibler den Aufbau der Rückstellungen betreiben („ALM”), erst recht in der Endphase eines Schuldenzyklus.

Die kollektive Kapitalanlage im Korsett der Anlagevorschriften hilft ihm dabei nicht. Eine deckungsstock- und damit (staats)schuldenlastige Anlage ist für jeden, der schon in einem Umlagesystem auf die Beitrags- und Steuerkraft zukünftiger Generationen vertraut, ein Klumpenrisiko.

Dennoch gibt es durchaus Zielgruppen für Indexpolicen, aber Augen auf bei der Produktauswahl. Stichwort: garantierter Rentenfaktor. Ohne diesen überträgt der Berater eines der größten und eben nur kollektiv zu finanzierenden Risiken auf den Kunden. Wozu brauche ich als Kunde dann aber eine Versicherung für den Aufbau eines Teils der lebenslangen Altersversorgung?

Rene Nawrot

rene.nawrot@t-online.de

zum Leserbrief: „Indexpolicen nur ein Marketing-Gag der Versicherer”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Berufsunfähigkeit · Marketing · Rentenfaktor
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