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Versicherer prüfen sich „zu Tode”

25.8.2021 – „Als Versicherer wolle die SV bei knappen Kapazitäten und steigenden Preisen die Kontrolle über Qualität und Kosten in der Schadensanierung behalten.”

VGB 2016 – Wert 1914 „Gleitender Neuwert Plus“, Musterbedingungen des GDV A 18.2.1. Der Versicherer ersetzt [...] A 18.1.1.2 bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Vorausgesetzt, dass die SV ein ähnliches Bedingungswerk hat, macht der Kauf des Dienstleisters keinen Sinn. Der Versicherer schuldet keinen Naturalersatz. Der Versicherungsnehmer ist in der Verwendung der Versicherungsleistung auch frei.

Den Preis regeln Angebot und Nachfrage. Gute Arbeit kostet gutes Geld. Vermeidbare Kosten sind Eucon, Sachcontrol und Co. sowie die vertraglich geschuldete Verzinsung aufgrund einer verzögerten Schadenregulierung. Zurzeit prüfen sich die Versicherer „zu Tode”.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „SV kauft Gebäudesanierer”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Schadenregulierung · Senioren · Zinsen
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