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Vermittler wird zum Tanzbären des Versicherers disqualifiziert

8.9.2023 – Festzustellen gilt hier Folgendes: 1. Seit Corona und hier auch in der „postcoronalen” Zeit stellen sich mittlerweile teilweise Bearbeitungszeiten von simplen Vorgängen ein, welche für den Makler nicht mehr hinnehmbar sind.

2. Neben den gesetzlichen Vorgaben – hier insbesondere der DSGVO – wird der Vertrieb durch überzogene Vorgaben der Versicherer selbst behindert.

3. Mittlerweile fragt man sich auch als erfolgreicher Marktteilnehmer nach 35 Jahren und Gründungsmitglied der Vema e.G., welche Qualifikation teilweise im Innendienst mittlerweile dort auf den Stühlen sitzt. Ob hier nun in der einfachen Sachbearbeitung, oder in einer Schadenabteilung.

4. Ein geschäfts-partnerschaftliches Miteinander im Vertriebsinteresse ist wenig mehr feststellbar, da die Herrschaften Versicherer offensichtlich alles auf den Vertriebspartner abwälzen möchten – das wird dann Vermittler-Service genannt von den Versicherern in Form von „Onlineangeboten” (Extranet, Vermittlerplattform und dergleichen).

Anders ausgedrückt, der Vermittler wird zeitlich belastet und sozusagen zum Tanzbären des Versicherers disqualifiziert. Eine schöne Onlinewelt, welche wenig mehr mit der klassischen Vermittlungstätigkeit zu tun hat und zudem noch negativ beeinträchtigt ist, da der IT-Programmierer eben nicht die Sprache des Versicherungsmaklers spricht.

Reinhold Arneth

arneth@a-insurance.de

zum Artikel: „Vertriebsstimmung geht rapide zurück”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Datenschutz · Versicherungsmakler
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