Unlauteren Wettbewerb kann es nicht geben

28.9.2018 – Einen unlauteren Wettbewerb durch absichtlich unzureichend kalkulierte Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Jüngere kann es nicht geben. Denn angesichts der strengen gesetzlichen Kalkulationsvorgaben, der Überwachung durch gesetzlich dazu verpflichtete Verantwortliche Aktuare und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht sowie die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung späterer Beitragsanpassungen unter voller Vorlage aller Berechnungsgrundlagen ist dies auszuschließen.

Einen vorab erkennbaren Nachholbedarf aufgrund unzureichender Erstkalkulation muss der Versicherer selbst tragen und darf ihn laut Versicherungsaufsichts-Gesetz nicht auf die Versicherten abwälzen. Was gerichtlich überprüfbar ist, wenn ein Versicherter gegen eine Beitragsanpassung klagt.

Wenn Beitragsentlastungs-Tarife mit Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Abziehbarkeit als Sonderausgabe nicht zu empfehlen sind, dann wären es Basisrenten und betriebliche Altersversorgung wohl auch nicht. Dass diese unter Provisionszahlung dennoch vertrieben werden, könnte der Gesetzgeber sicher durch eine Reduzierung solcher „Fehlanreize” vermeiden helfen.

Und wenn die Abwerbung von in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Jüngeren durch die PKV auf sogar Verfassungs-Bedenken stößt, wird man wohl auch Verständnis haben können, wenn dies durch eine stärkere Erhöhung der Versicherungspflicht-Grenze – wenn schon nicht durch die Bürgerversicherung – erschwert wird. Oder gleich dadurch, dass GKV-Versicherte erst mit 55 Jahren in die PKV wechseln dürfen. So wäre dann mehr Gerechtigkeit erreicht.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Wettbewerb über den Preis ist ein unlauterer Wettbewerb”.

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