Und was die Zinsentwicklung für die PKV bedeutet

18.7.2022 – Die Zinszusatzreserve gibt es bei den Krankenversicherern indes nicht. Sie dient nur bei den Lebensversicherern dazu, den Fehlbetrag zwischen garantiertem Rechnungszins und erzielbarem Zins für die Zukunft durch eine zusätzliche Deckungsrückstellung auf 15 Jahre im Voraus sicherer zu finanzieren.

In der Krankenversicherung braucht man sie nicht, weil ja der Rechnungszins nicht garantiert ist, sondern über das Verfahren des AUZ bei Beitragsanpassungen gesenkt werden kann. Somit kann auch niemand in der PKV von einer Zinszusatzreserve jemals „profitieren”.

Sie steht daher in der PKV anders als in der Lebensversicherung auch in keiner Weise zur Verfügung, um eventuelle Probleme mit den durch Zinsanstieg sich aufbauenden stillen Lasten abzufedern.

Wenn die Krankenversicherer den Zinsanstieg dazu nutzen, um sich dadurch aufbauende stille Lasten in bisher niedrig verzinslichen Papieren durch deren Verkauf zu realisieren, vermindert dies die Nettoverzinsung und das Bilanzergebnis. Somit ist fraglich, wann Versicherte der PKV von dem eintretenden Zinsanstieg am Kapitalmarkt „profitieren” werden.

Hinsichtlch Beitragsanpassungen kommt dabei das aktuarielle Vorsichtsprinzip hinzu, das Sicherheiten etwa wegen ungewisser künftiger Entwicklungen bis zur nächsten möglichen Beitragsanpassung in oft erst vielen Jahren verlangt. Da in dieser Zeit die Umkehr eines nur vorübergehenden Zinsanstiegs möglich erscheint, muss gegebenenfalls davon abgesehen werden, mit höheren Zinsen zu kalkulieren.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Was bedeutet eigentlich „AUZ“?”.

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