Um solidarisch zu leisten, muss man nicht nach Staat oder Versicherern rufen

14.4.2022 – Niemand braucht Versicherungs-Unternehmen, um Risiken abzusichern. Bevor es die Berufsunfähigkeits-Versicherung überhaupt gab, haben bereits Unterstützungskassen dieses Risiko abgesichert. Und dabei zudem sogar genau die individuell angepassten Hilfen etwa zur Fortführung der Tätigkeit gegeben, die wohl von vielen gewünscht werden.

Genau das ist auch heute möglich, als Solidargemeinschaft. Ganz ohne Versicherungsaufsicht und Gewinnstreben und ganz ohne die manchmal lästige Vermittlerregulierung, auch ohne Zulassung. Etwa durch einen Berufsverband oder einen Vermittler initiiert.

Rein formal darf man dabei keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen. Indes ist eben dies zum Beispiel bei den nicht wenigen Unterstützungskassen im Gesundheitswesen ein großer Vorteil. Denn es gibt keinen fest in Bedingungen umschriebenen Leistungsumfang, auf dem dann der Aktuar seine Kalkulation aufsetzt. Sondern eine individuelle Entscheidung im Einvernehmen mit dem Abgesicherten, was für ihn das Beste und Angemessene ist, in seinem konkreten Fall.

Lediglich wegen der 2008 eingeführten Versicherungspflicht in der Krankenversicherung war es erforderlich, zuletzt eine gesetzliche Anerkennung als Alternative zu PKV und GKV durch das Bundes-Gesundheitsministerium einzuführen, nach aktuariellem Nachweis der dauerhaften Leistungsfähigkeit. Um für Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation und anderes solidarisch zu leisten, muss man nicht nach Staat oder Versicherern rufen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Gefragt wäre eine politische Initiative”.

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