Sorgen aus dem Sachversicherungs-Vertrieb

4.2.2019 – Sorgen aus dem Sachversicherungs-Vertrieb, Gruppe der Makler: Gilt denn eine Maklervollmacht noch? Nur in Ausnahmefällen und bei den wenigsten Versicherern bekommt man die Kopien der Vertragskorrespondenz mit dem Kunden, wie vertraglich und mit der Vollmacht vereinbart. Da man seitens der Versicherungen jetzt aus Datenschutzgründen mit dem Kunden per Brief korrespondiert, hat man dann vermutlich kein Porto mehr für den Makler.

Zu den Programmen einiger Versicherer: Man gibt die Daten ein und erhält ein Angebot, was man dem Kunden zusendet. Man überführt das Angebot in das Antragsverfahren mit den gleichen Grunddaten und erhält eine Ablehnung. Die „Butterbrot und Peitsche“-Methode für den Kunden und den Makler gleichermaßen.

Vergleichsprogramme, die eine Unzahl von wichtigen und unwichtigen Dingen abfragen, um auch noch die letzte Versicherung mit einzubeziehen, bringen es nicht fertig, zum Beispiel in der Wohngebäudeversicherung außer dem Wert 1914, dem Kaufwert noch die Wohnflächen-Methode einzubeziehen. Also hinein in die Programme der Versicherungen – jedes grundverschieden und die Hilfestellung in der Fachabteilung endet nach wenigen Sätzen mit der Auskunft: Was für ein Programm nutzen Sie denn? „Das kennen wir auch nicht“. Schöne neue Welt!

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Gewinner und Verlierer in der Hausratversicherung”.

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Berufsunfähigkeit · Gebäudeversicherung · Hausratversicherung
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