14.2.2020 – Ich bin entsetzt, hier handelt es sich um eine geringe Summe und die richterliche Entscheidung ist meines Erachtens nach nicht im Sinne der Großmutter.
Aber unabhängig von der Höhe der Summe – gegebenenfalls könnte ein Freibetrag von zum Beispiel 50.000 Euro festgelegt werden, um das ganze auch rentabel in Bezug auf eventuelle Verwaltungskosten zu gestalten.
Ich sehe das genauso, wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, solche Urteile führen zwangsläufig dazu, dass diverse Randparteien immer mehr Zulauf bekommen, das ist Wasser auf deren Mühlen.
Marcus Hasse
zum Leserbrief: „Den Sozialträger dürften die circa 12.000 Euro kaum interessieren”.
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