Richtigerweise müßte es Darlehensverbot heißen

31.3.2023 – Bei dieser Diskussion schüttel ich einfach nur den Kopf. Schon der Begriff „Provisions”verbot ist falsch. Richtigerweise müßte es „Darlehens”verbot heißen.

Wir (Makler/Vermittler) sind der einzige Berufsstand, der auf Darlehensbasis arbeitet. Wenn ich einen Vertrag vermittle, dann ist eigentlich die Provision fällig, ohne Wenn und Aber (siehe Stornohaftung).

Ich habe noch keinen Darlehensvermittler oder Immobilienmakler erlebt, der Provision zurückzahlen musste, weil zum Beispiel die Ehe auseinanderging, ein Krankeitsfall eintrat et cetera und somit das Darlehen nicht mehr bedient werden konnte beziehungsweise das Haus verkauft werden musste.

Den Versicherern ist es gelungen, das Risiko volkommen auf die Vermittlerschaft abzuladen. Anstatt dass die großen Verbände nun an diese Schieflage herangehen und sich endlich mit den Versicherern anlegen, wird nur über ein „Provisions”verbot geredet.

Haftet ein Anwalt für einen verlorenen Prozess? Und wenn das Argument kommt, dass sich der einfache Mann bei einem Provisionsverbot keine Beratung leisten könnte, dann stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat in Gefahr ist, weil viele „einfache Leute” die Honorare der Anwälte nicht bezahlen können?

Vielleicht wäre so etwas wie die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auch für den Bereich der Makler denkbar und diskussionswürdig. 

Michael Schmid

m-j-schmid@gmx.de

zum Artikel: „Provisionsverbot: Gefahr für Verbraucherschutz und Green Deal”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Darlehen · Provision · Provisionsverbot · Verbraucherschutz
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